Entscheidungen zu § 1 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

RS OGH 2017/12/21 4Ob190/17w

Norm: AMG §1MPG §2 Abs4
Rechtssatz: Ein Produkt kann nicht zugleich Arzneimittel und Medizinprodukt sein. Der MEDDEV?Borderline?Leitlinie der Europäischen Kommission zur Abgrenzung zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln folgend, liegt eine pharmakologische Wirkung dann vor, wenn irgendeine Art von unmittelbarer oder mittelbarer Wechselwirkung zwischen den Molekülen des in Frage stehenden Wirkstoffs und einem zellulären Bestandteil des mens... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.2017

TE OGH 2005/4/26 4Ob275/04a

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.2005

TE OGH 2002/10/15 4Ob141/02t

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.2002

TE OGH 2002/9/24 4Ob182/02x

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.09.2002

RS OGH 2002/9/24 4Ob182/02x, 4Ob213/06m

Norm: AMG §1LMG §5
Rechtssatz: Werden Produkte nach Aufmachung und Inhalt des Prospekts auch außerhalb der Anwendung an der gesunden Haut beworben, sind sie schon deshalb nicht mehr bloße kosmetische Mittel im Sinne des § 5 LMG und fallen auch nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 3 Z 8 AMG. Sie sind vielmehr Stoffe im Sinne des § 1 Abs 1 AMG, die nach Art und Form des Inverkehrbringens (auch) dazu bestimmt sind, am menschlichen Körper... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.2002

TE OGH 1994/1/25 4Ob4/94

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.01.1994

RS OGH 1994/1/25 4Ob4/94

Norm: AMG §1AMG §11LMG §5UWG §7 F3
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz bisher das Inverkehrbringen ihres Repellents Tyrasan nicht untersagt hat, kann aber weder der Schluß gezogen werden, daß dieses Mittel ganz allgemein keinerlei schädliche Wirkungen zeitige, noch im besonderen, daß dieses Mittel keine für Kosmetika verbotene oder doch nicht zugelassenen und daher im Sinn des Verbo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1994

RS OGH 1994/1/25 4Ob4/94

Norm: AMG §1AMG §11LMG §5
Rechtssatz: Der OGH hat keine Bedenken dagegen, daß ein Repellent wie Tyrasan (auch) unter § 1 Abs 3 Z 8 AMG fällt. Das ändert aber nichts daran, daß Tyrasan als Mittel zum Schutz der Haut auch ein Kosmetikum im Sinn der § 5 LMG, § 1 Abs 3 Z 3 AMG ist. Aus § 11b AMG kann entgegen der Meinung der Klägerin kein gegenteiliger Schluß gezogen werden. Dort wird nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen Stoffe im Sinne des ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1994

RS OGH 1994/1/25 4Ob4/94, 4Ob182/02x, 4Ob275/04a

Norm: AMG §1
Rechtssatz: Mit § 1 Abs 3 Z 8 AMG wollte der Gesetzgeber "vor allem Desinfektionsmittel, die prophylaktischen Zwecken dienen und zur Anwendung an der gesunden Haut bestimmt sind" vom Arzneimittelbegriff ausnehmen. Ob dabei auch an Repellents gedacht wurde, ist den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen. Für die Auffassung der Klägerin, daß Repellents wie Tyrasan unter § 1 Abs 3 Z 8 AMG fallen, spricht allerdings die Erwägung, daß s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1994

RS OGH 1989/10/17 4Ob123/89

Norm: AMG §1
Rechtssatz:
Begründung: der Arzneimittelgemeinschaft durch Hinweise, aus denen eine subjektive Zweckbestimmung hervorgeht. VwGH vom 16.03.1987, 84/10/0177 Veröff: ern 1987, 579 Entscheidungstexte 4 Ob 123/89 Entscheidungstext OGH 17.10.1989 4 Ob 123/89 Beisatz: Die subjektive Zweckbestimmung kann den objektiven Zweck des Mittels nicht ändern (hier: "Kosmetische... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1989

RS OGH 1988/6/28 4Ob29/88, 4Ob62/88, 4Ob141/02t

Norm: AMG §1LMG §3
Rechtssatz: Die weite Fassung des Arzneimittelbegriffes nach § 1 Abs 1 Z 5 AMG, die für Lebensmittel und Verzehrprodukte getroffene Ausnahmeregelung des § 1 Abs 3 Z 1 AMG und die negative Definition des Begriffes "Verzehrprodukt" in § 3 LMG ("ohne Arzneimittel zu sein") kann aber die Auffassung, ein Produkt sei nicht Arzneimittel, sondern Verzehrprodukt, im Einzelfall mit gutem Grund vertretbar erscheinen lassen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1988

RS OGH 1987/11/11 3Ob100/87

Norm: AMG §1AMG §11 Abs1EO §7 BdIIIB
Rechtssatz: Wurde im Exekutionstitel die Abgabe von Arzneimitteln verboten, deren Abgabe Apotheken vorbehalten ist (wobei im Titel beispielsweise ein auch für Apotheken nicht zugelassenes Arzneimittel angeführt war), so stellt auch der Verkauf von Arzneispezialitäten, die bisher nicht im Sinne des § 11 Abs 1 AMG zugelassen sind (und daher auch von Apotheken nicht verkauft werden dürfen), einen Verstoß gegen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1987

Entscheidungen 1-12 von 12

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten