Entscheidungen zu § 22 Abs. 3 AKG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2002/5/8 9ObA49/02z

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Entscheidung | OGH | 08.05.2002

TE OGH 1996/11/28 8ObA2312/96z

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Entscheidung | OGH | 28.11.1996

TE OGH 1993/4/15 6Ob591/92

Entscheidungsgründe: In der 1.Vorstandssitzung vom 30.Jänner 1980 faßte der Vorstand der hier beklagten Kammer für Arbeiter und Angestellte (folgend auch kurz Arbeiterkammer) für Steiermark ua folgenden Beschluß: ".........e) Regulativ: Der Vorstand genehmigt die Grundzüge für ein Regulativ, in dem Pensionszuwendungen für Vizepräsidenten geregelt werden sollen." Aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses erging das "Regulativ für eine Pensionszuschußleistung an Vizepräsidenten der Arb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.04.1993

TE OGH 1990/12/19 9ObA219/90

Entscheidungsgründe: Gemäß § 73 Abs 1 der Dienst-, Bezugs- und Pensionsordnung für die Bediensteten der Kammern für Arbeiter und Angestellte Österreichs (in der Folge: DO) gebührt der Witwe nach einem Kammerbediensteten ein Versorgungsgenuß, wenn der Bedienstete zur Zeit seines Ablebens die Voraussetzungen des § 67 Abs 1 DO erfüllt hat (anrechenbare Dienstzeit von 10 Jahren) oder bereits im Bezug des Ruhegenusses stand. Die Witwe erhält gemäß § 76 Abs 1 DO 60 % des Bezuges, der de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.1990

TE OGH 1988/10/12 9ObA222/88

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes entgegengehalten: Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, handelt es sich bei den Dienstbestimmungen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1988

TE OGH 1988/4/27 9ObA50/88

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit September 1968 Arbeitnehmer der Beklagten. Ihm wurde in der Dienst-, Bezugs- und Pensionsordnung für die Bediensteten der K*** FÜR A*** UND A*** Österreichs (im folgenden kurz DO genannt) unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension der Beklagten zugesichert. Am 26. November 1985 beschloß die 90. Hauptversammlung des Österreichischen Arbeiterkammertages eine Neufassung des § 92 DO und die Einführung eines § 92 a DO mit Wirkung ab 1. April ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.04.1988

RS OGH 1988/4/27 9ObA50/88, 9ObA222/88, 9ObA219/90, 6Ob591/92, 8ObA2312/96z, 9ObA49/02z

Norm: AKG §18 Abs5AKG §22 Abs3 litdB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2DO BezugsO - PensionsO der Arbeiterkammern allg
Rechtssatz: Bei verfassungskonformer Interpretation handelt es sich bei der mit § 18 Abs 5 AKG der Hauptversammlung des österreichischen Arbeiterkammertages erteilten Verordnungsermächtigung nicht um eine gegen Art 18 Abs 1 und 2 B-VG verstoßende formalgesetzliche Delegation zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse mit den ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1988

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