Norm: ZustG §7 Abs1
Rechtssatz: „Empfänger" iSd § 7 Abs 1 ZustG idF BGBl I Nr 10/2004 ist nicht die Person, für die das Dokument inhaltlich „bestimmt ist", sondern jene Person, an die es die Behörde gerichtet hat, die in der Zustellverfügung von ihr als Empfänger angegeben worden ist („formeller Empfänger"). Daher kann die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung nicht heilen. Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Dem Verpflichteten wurde mit einer einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes aufgetragen, ab sofort im geschäftlichen Verkehr bestimmte wettbewerbswidrige Ankündigungen zu unterlassen. Die einstweilige Verfügung wurde dem Verpflichteten am 4.6.1992 durch Übergabe an einen seiner Arbeitnehmer zugestellt. Das Erstgericht bewilligte auf Grund eines am 25.6.1992 eingelangten Antrags die Exekution zur Erwirkung eines der beiden in der einstweiligen Verfügung festgelegte... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt für die Liegenschaft EZ ***** KG E***** die gerichtliche Einräumung eines Notweges über die Liegenschaft der Antragsgegnerin. Er hat die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 6.10.1988 erworben, sein Eigentumsrecht wurde jedoch nur vorgemerkt. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, daß der Antragsteller nach den Umständen des Erwerbes der Liegenschaft hinsichtlich des Mangels der Wegeverbindung auffallende Sorglosigkeit zu vertreten... mehr lesen...
Die nunmehrige Beklagte hat gegen die nunmehrige Klägerin am 1. Dezember 1967 beim Bezirksgericht L zu C 495/67 eine Klage auf Zahlung von 1120.40 S samt Anhang eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der jetzigen Klägerin am 5. Dezember 1967, das am 15. Dezember 1967 ergangene Versäumungsurteil am 20. Dezember 1967 zugestellt. Auf Grund dieses Versäumungsurteiles wurde gegen sie am 22. Jänner 1968 zu E 79/68 des Bezirksgerichtes L Fahrnisexekution bewil... mehr lesen...