Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen seien. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erteile... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach der Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Antrag "eingehend geprüft und festgestellt" worden sei, dass "Ihr Haushaltseinkommen die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Antrag "eingehend geprüft und festgestellt" worden sei, dass "Ihr Haushaltseinkommen die für die Gebührenbefreiung bzw. Zuschussleistung zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen seien. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erteile... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stellte einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2010 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für dieses Antragsjahr für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Der Beschwerdeführer war im Antragsjahr Almobmann, der von ihm bestoßenen Alm mit der BNr. XXXX sowie Auftreiber auf die Alm mit der BNr. XXXX für die ebenfalls ein Meh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag von XXXX, (folgend: Antragsteller) auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ab. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag von römisch 40 , (folgend: Antragsteller) auf Zuschussleistu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (kurz BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren, auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein. Mit diesem wurden ein XXXX -Haushalt an der antragsgegenständlichen Adresse sowie als Befreiungsgrund ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen seien. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012, AZ XXXX, wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 530,86 gewährt. 1. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 28.12.2012, AZ römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) für das Antragsjahr 2012 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 530,86 gewährt. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den GB II der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien (im Weiteren: AMA) vom 28.12.2012, AZ II/7-EBP/12-118798295, wurde der XXXX , BNr. XXXX (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) für das Antragsjahr 2012 eine EBP in Höhe von EUR XXXX gewährt. 1. Mit Bescheid des Vorstandes für den GB römisch zwei der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien (im Weiteren: AMA) vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein. Mit diesem wurden ein XXXX-Haushalt an der antragsgegenständlichen Adresse und ein Befreiungsgrund geltend gemacht. Diesem Antrag wurden weitere Unterlagen beigeschlossen. 1. Der BF brachte unter Verwendung eines von der belangten B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid hat die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) die Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2008 abgeändert und den zu Unrecht ausbezahlten Differenzbetrag von der Beschwerdeführerin zurückgefordert. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 22.11.2013 (zur Post gegeben am 02.12.2013) Berufung. 3. Die AMA (belangte Behörde) legte die Akten des Verwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid hat die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) den Zusätzlichen Beihilfebetrag für das Antragsjahr 2008 neu berechnet und den zu Unrecht ausbezahlten Differenzbetrag von der Beschwerdeführerin zurückgefordert. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 22.11.2013 (zur Post gegeben am 02.12.2013) ein Rechtsmittel mit der Bezeichnung "Berufung". 3. Die AMA (b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 22.09.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 07.10.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte innerhalb der oa. Fris... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) wurde der Beschwerdeführerin ein Zusätzlicher Beihilfebetrag für das Antragsjahr 2007 gewährt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14.01.2014 ein Rechtsmittel mit der Bezeichnung "Einspruch". Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens unter Hinweis darauf, dass die Frist zur Erlassung einer Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2008 wurde der Beschwerdeführerin eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2008 gewährt. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid vom 30.10.2013 erfolgte eine Änderung dieses Bescheides auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 MOG 2007. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2008 wurde der Beschwerdeführerin eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2008 gewährt. Mit nunmehr angefochtene... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2008 wurde dem Beschwerdeführer eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2008 gewährt. Mit Bescheid vom 28.05.2013 erfolgte eine Änderung dieses Bescheides. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid der AMA vom 30.10.2013, AZ II/7-EBP/08-120008634, erging ein weiterer Änderungsbescheid auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 MOG 2007. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2008 wurde dem Beschwer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der AMA vom 14.11.2013, AZ II/7-EBP/09-120314062, wurde dem Beschwerdeführer in Abänderung des Bescheides der AMA vom 30.12.2011, AZ II/7-EBP/09-115609324, für das Jahr 2009 eine Einheitliche Betriebsprämie gewährt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14.01.2014 das Rechtsmittel der Berufung. In diesem Schreiben, welches nachweislich am 15.01.2014 zur Post gegeben wurde, ga... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) vom 30.12.2010 wurde XXXX eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2010 von € 170,40 gewährt. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) vom 30.12.2010 wurde römisch 40 eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2010 von € 170,40 gewährt. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2011 wurde XXXX keine Einheitliche Betriebsprämie für das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) vom 30.12.2010 wurde XXXX eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2010 von € 170,40 gewährt. Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) vom 30.12.2010 wurde römisch 40 eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2010 von € 170,40 gewährt. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2011 wurde XXXX keine Einheitliche Betriebsprämie für das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erinnerung der AMA vom 07.09.2012, AZ I/2/5-amb, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darauf hingewiesen, dass für das 1. Quartal des Jahres 2012 noch keine Beitragserklärungen für die Haltung von Legehennen vorgelegt worden seien. Für den Fall der Nichteinbringung wurde dem BF eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 angedroht. 2. Mangels fristgerechter Beibringung der Beitragserklärung wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages und nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) ab. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages und nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zurück und sprach aus, dass diese fristgerecht zu zahlen sind. Begründend führte die belangte Behörde kurz aus: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag auf Befre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) ab und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (kurz: BF) brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXXbei dieser per E-Mail einlangenden) Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr ein. Direkt in diesem Formular findet sich folgender Hinweis: "Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie der Bestätigung Ihrer Anspruchsberechtigung und die Nachweise der Einkommen ALLER im Haushalt lebenden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme sowie nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der erste Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) wurde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages mit erstem Bescheid vom XXXX zurückgewiesen und in diesem ausgesprochen, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. römisch 40 zurückgewiesen und in diesem ausgesprochen, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. Eine E-Mail der BF vom XXXX wurde von der belangten Behörde als neu... mehr lesen...