Entscheidungen zu § 24 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-125 von 125

RS Vwgh 1990/9/7 90/14/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;ZustG;
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsperson (hier: Verlassenschaft) zum Zeitpunkt der Erlassung (Zustellung) des angefochtenen Berufungsbescheides und damit der Bescheidadressat nicht mehr existiert, ist die Berufungsentscheidung nie in den Rechtsbestand eingegangen. Schlagworte Offenbare Unzuständigke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1989/9/27 89/02/0112

Mit Schriftsatz vom 19. Jänner 1989 stellte der Beschwerdeführer an die Behörde erster Instanz den Antrag, ihm die Strafverfügung vom 5. Oktober 1988 (betreffend eine Bestrafung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung) zuzustellen, da eine wirksame Zustellung bisher nicht erfolgt sei, zumal er anläßlich eines anderen Verwaltungsverfahrens Kenntnis von dieser Strafverfügung erhalten habe. Gleichzeitig stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen St... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1989

RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0112

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §21;AVG §62 Abs3;ZustG;
Rechtssatz: Ein Recht auf neuerliche Zustellung eines Bescheides besteht nicht. Die Abweisung eines (solchen) Begehrens auf Bescheidzustellung, wenn diese bereits rechtswirksam erfolgt ist, ist nicht rechtswidrig. Das Recht auf Akteneinsicht eines Besch hat mit der Frage des Rechtes auf neuerliche Zustellung nichts zu tun. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/9/6 88/01/0076

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangten Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 10. Februar 1987 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war über den Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 FrPolG eine Geldstrafe von S 2.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.1989

RS Vwgh 1989/9/6 88/01/0076

Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §43 Abs1VStG §46 Abs1ZustG §13 Abs5ZustG §20 Abs1ZustG §20 Abs2ZustG §24ZustG §4
Rechtssatz: Wird im Anschluss an die Aufnahme einer Niederschrift das versandbereite Straferkenntnis gleich zustellt, dann ist der Ort der Amtshandlung Abgabestelle iSd § 4 ZustG. Verweigert dabei der Empfänger die Annahme, dann können auch § 13 Abs 5 und § 20 Zust... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1989

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