Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin von der beklagten Partei, den Vereinigten Staaten von Amerika, S 638.596,41 sA und bringt vor, sie sei Angestellte der Botschaft der beklagten Partei in Wien und es treffe sie aufgrund der exterritorialen Stellung des Dienstgebers gemäß § 53 Abs 3 lit a ASVG die Verpflichtung zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil); die beklagte Partei sei vertraglich verpflichtet, ihr 55... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX ZustG §20 ZustG § 20 heute ZustG § 20 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 20 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Die Weigerung des beklagten Staates (hier:... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei ist ein Verein, der nach seinen Statuten (Beilage L) nicht auf Gewinn gerichtet ist und der "Förderung des Journalismus" dienen sollte. Die Vertretung des Vereins nach außen, gegenüber Behörden und dritten Personen oblag dem Vorsitzenden. Diesen Vorsitz hatte seit 23.12.1993 die Zweitbeklagte inne. Am 25.5.1994 beschloß die Generalversammlung die freiwillige Auflösung des Vereins, wovon die Zweitbeklagte die Mitglieder, unter anderem auch d... mehr lesen...
Norm: ZustG §20 ZustG § 20 heute ZustG § 20 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 20 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Wird nach vorheriger Bestätigung der Übernahme der Se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsrekursverfahren, welches das Rekursgericht zutreffenderweise (§ 47 Abs 1 iVm § 46 Abs 1 ASGG) für zulässig erklärt hat, lediglich, ob der beklagten Partei der Zahlungsbefehl rechtswirksam durch Hinterlegung zugestellt wurde, obschon das Zustellorgan wegen unberechtigter Verweigerung der Annahme des Zahlungsbefehls durch den Geschäftsführer der beklagten Partei (vgl Fasching, LB2 Rz 540; 806... mehr lesen...
Norm: ZustG §17 ZustG §20 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ZustG § 20 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die aus der geschiedenen Ehe von Helmut S*** und Monika S***, geborene M***, stammende Sabine, die im Haushalt ihrer Mutter betreut wird, ist in Bad Gleichenberg als Fotolehrling gegen eine Lehrlingsentschädigung von monatlich durchschnittlich S 2.600,-- beschäftigt. Ihre sie vertretende Mutter (§§ 144, 177 ABGB) beantragte am 25. November 1986, den Vater zusätzlich zu seiner monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.500,-- zur Tragung der Anschaffungskosten für eine F... mehr lesen...
Norm: ZustG §20 ZustG § 20 heute ZustG § 20 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 20 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Eine unvollständige und unrichtige Anschrift berechtig... mehr lesen...