RS OGH 1996/2/28 9ObA17/96

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Rechtssatz

Wird nach vorheriger Bestätigung der Übernahme der Sendung anschließend dennoch deren Annahme verweigert, kann dadurch eine wirksame Zustellung nicht verhindert werden (analog § 20 Abs 1 ZustG; Fasching ZPR2 Rz 540).Wird nach vorheriger Bestätigung der Übernahme der Sendung anschließend dennoch deren Annahme verweigert, kann dadurch eine wirksame Zustellung nicht verhindert werden (analog Paragraph 20, Absatz eins, ZustG; Fasching ZPR2 Rz 540).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102518

Dokumentnummer

JJR_19960228_OGH0002_009OBA00017_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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