1 Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag der A GmbH auf (Wieder-)Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Beschneiungsanlage. Dabei wird das Wasser für den Speicherteich aus dem Einsiedelbach entnommen. 2 Die Ladung zur bzw. Kundmachung der mündlichen Verhandlung über diesen Antrag erfolgte in der in §§ 41 und 42 AVG vorgeschriebenen Form und enthielt auch eine Belehrung über die Rechtsfolgen im Sinne des § 42 AVG. Die Revisionswerberin, eine nach § 19 des Um... mehr lesen...
Index: E6J001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: 62015CJ0664 Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation VORAB;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 lita;WRG 1959 §102 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren bestimmt sich der Parteienkreis nach § 102 Abs. 1 lit. a und lit. b WRG 1959. Auch wenn dieser Aufzählung kein abschlie... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1PE3D E11306000E3D E15104000E3D E15202000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz89/07 Umweltschutz
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47;32005D0370 AarhusKonvention art9 abs3;62015CJ0664 Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation VORAB;AVG §8;B-VG Art130 Abs1;B-VG Art132 Abs1 Z1;EURallg;VwGG §42 Abs... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 3. März 2006 beantragte die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), vertreten durch die ASFINAG Baumanagement GmbH (im Folgenden: Projektwerberin), beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) die Erteilung einer Genehmigung für die A 5 Nord/Weinviertel Autobahn, Abschnitt Poysbrunn - Staatsgrenze, gemäß § 24 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) iVm weiteren Gesetzesbestimmung... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §8;UVPG 2000 §19 Abs1 Z1;UVPG 2000 §24f Abs8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/06/0233
Rechtssatz: Ein Nachbar kann Mängel in den Projektunterlagen grundsätzlich nur dann als Verletzung von Nachbarrechten geltend machen, wenn er sich infolge die... mehr lesen...
1 Beim antragstellenden Landesgericht ist auf Grund der von der G. I. GesmbH (im Folgenden: Klägerin) erhobenen Klage ein Rechtsstreit anhängig, in dem die Klägerin von der Gemeinde Fuschl am See (im Folgenden: Beklagte) nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG) den Ersatz des Zinsschadens fordert, der ihr im Hinblick auf die erforderliche bankmäßige Finanzierung des Liegenschaftskaufpreises infolge der der Beklagten anzulastenden Verzögerung bei Erteilung der Baubewilligung für die Erri... mehr lesen...
1 Die erst- und zweitrevisionswerbenden Parteien (im Folgenden: Bauwerber) sind Eigentümer des Grundstückes Nr. X, KG S. Die Bürgermeisterin der Stadtgemeinde S. erteilte ihnen mit Bescheid vom 22. Oktober 2012 die Bewilligung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude (Garage) auf diesem Grundstück. 2 In weiterer Folge errichteten die Bauwerber eine Luftwärmepumpe auf dem Grundstück, welche der Beheizung des Hauses dient. Mit Bescheid der Bürgermeisterin der St... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 21. September 2015 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei unter Vorschreibung näher angeführter Auflagen die naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Hallenzubaus (Maschinenlager, Getreidelager, Getreidetrocknungsanlage), eines Gebäudes für Arbeitnehmer, von fünf Außensilos, eines Tierunterstandes und eines Löschteiches auf näher bezeichneten Grundstücken im Gemeindegebiet der Revisionswerberin. 2 Dagegen erhob die Revisions... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 15. Februar 2017 verfügte die Landespolizeidirektion Oberösterreich die Einziehung dreier beschlagnahmter Glücksspielgeräte zur Verhinderung weiterer Übertretungen des § 52 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) gemäß § 54 Abs. 1 GSpG. 2 Dagegen erhob die mitbeteiligte Partei Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) und brachte zusammengefasst vor, es mangle aufgrund Unterlassung jedweder Ermittlungstätigkeit an Feststellungen zum technisc... mehr lesen...
Index: L82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Nachbarn können nur ihre eigenen subjektiv-öffentlichen Rechte geltend machen; zur Wahrung fremder Rechte ist grundsätzlich niemand legitimiert (vgl. VwGH 27.2.2015, 2012/06/0219, mwN). Da die Liegenschaft der Berufungswerber östlich an die Bauliegenschaft angrenzt (und nicht der an die Verkehrsfläche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs1;AVG §42 Abs1;AVG §8;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat zwar im Allgemeinen das im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltende Recht anzuwenden. Eine andere Betrachtungsweise wird aber insbesondere dann Platz zu greifen haben, wenn darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Ze... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;ROG Slbg 2009 §50;
Rechtssatz: Nach § 9 Abs 1 Z 6 Slbg BauPolG 1997 kommt dem Nachbarn zwar auch ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der raumordnungsrechtlichen Vorschriften über die Flächennutzung und die Beb... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;
Rechtssatz: Soweit die Nachbarn Bedenken gegen die Festlegung der Grundflächen- , Geschoßflächen- und Baumassenzahl in der Bauplatzerklärung geltend machten, ist festzuhalten, dass die Nachbarn zwar ein subjektiv-öffentliches Recht darauf haben, dass die auch dem Nachbarschutz dienenden ... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung SalzburgL82305 Abwasser Kanalisation Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;BauTG Slbg 1976 §39b;BauTG Slbg 1976 §62;
Rechtssatz: Keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte bestehen in Bezug auf eine ausreichende Versorgung mit Tages- bzw. Sonnenlicht (vg... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §8;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/05/0063 E 18. März 2013 RS 1 Stammrechtssatz Die Beschränkung des Mitspracherechtes des Nachbarn im Bauverfahren bringt es mit sich, dass die Berufungsbehörde infolge einer Berufung des Nachbarn keine Aspekte aufgreifen darf, zu denen de... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 lita;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 litb;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z1;BauPolG Slbg 1997 §2 Abs1 Z2;BauPolG Slbg 1997 §7 Abs1 Z1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2015/06/0094
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut de... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 2001 §26 Abs1;BauG Vlbg 2001 §8 Abs1;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/06/0201 E 22. Dezember 2015 RS 1 Stammrechtssatz Dem Nachbarn kommt zwar nach dem Katalog des § 26 Abs. 1 Vlbg BauG ... mehr lesen...
I. 1 Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer eines Grundstückes, auf dem ein Maschinenschuppen errichtet ist. Der Revisionswerber ist Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes. Dieser erklärte gegenüber dem Bürgermeister der Marktgemeinde P. (im Folgenden: Bürgermeister) mit Schreiben (Mail) vom 2. Dezember 2014, dass er aufgrund des baulichen Zustandes der Halle (Maschinenschuppen) das Umstürzen der Hallenmauer befürchte. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 14. Juni ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
I. 1 Zur Vorgeschichte kann auf das in dieser Bauangelegenheit ergangene Vorerkenntnis VwGH 20.10.2015, Ro 2015/05/0019, verwiesen werden. In dem diesem Erkenntnis zugrunde liegenden Revisionsfall waren die nunmehr mitbeteiligten Parteien Revisionswerber und die nunmehrige Revisionswerberin mitbeteiligte Partei. Aus diesem Erkenntnis und den vorgelegten Verfahrensakten ergibt sich (u.a.) Folgendes: 2 Die (nunmehrige) Revisionswerberin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 104... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;B-VG Art133 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch ein weiterhin vorhandenes abstraktes Interesse des Revisionswerbers an der Klärung der Frage seiner Parteistellung ändert nichts an der Unzulässigkeit (oder allfälligen Gegenstandslosigkeit) der Revision, wenn das mit dieser verfolgte konkrete Rechtssch... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 2014 §6 Abs2;BauO NÖ 2014 §6;BauRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/05/0241 E 3. Mai 2011 RS 2 Stammrechtssatz Der Nachbar kann in einem Planwechselverfahren nur Einwendungen gegen die in diesem Verfahren gegenstä... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §40;AVG §41;AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 2014 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/05/0193 E 29. September 2016 RS 4 Stammrechtssatz Die Rechtsfolge der Präklusion nach § 42 AVG bezieht sich grundsätzlich nur auf jenes Vorhaben, welches Gegenstan... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs8;AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 2014 §6 Abs2;BauRallg;
Rechtssatz: Liegt eine zulässige Projektänderung und kein rechtliches "aliud" im Sinne der hg. Judikatur (vgl. VwGH 21.9.2000, 99/06/0027) vor, können Nachbareinwendungen nicht mehr erho... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs2;AVG §41 Abs2 idF 2013/I/033;AVG §42;AVG §8;BauRallg;
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 2 zweiter Satz AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der für die vorliegende Beurteilung maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 33/2013 hat die Verständigung (Kundmachung) über die Anberaumung der Verhandlung die für Ladungen vorgeschriebenen Angaben (§ 19 Abs. 2 AVG) einschließlich ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs2;AVG §41 Abs2;AVG §42;AVG §8;BauO NÖ 1996;BauRallg;
Rechtssatz: Aus der insoweit eindeutigen Anordnung des § 41 Abs. 2 zweiter Satz AVG, dass "auf die gemäß § 42 AVG eintretenden Folgen" hinzuweisen ist, ergibt sich, dass "die gemäß ... mehr lesen...