Entscheidungen zu § 76 Abs. 1 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE UVS Tirol 2006/09/13 2006/25/2288-1

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden H. E. auf Grund seines Antrages vom 10.08.2005 für die am 08.09.2005 in der Dauer von 2 halben Stunden durchgeführte mündliche Verhandlung an Ort und Stelle gemäß §§ 76, 77 und 78 AVG Euro 29,00 an Kommissionsgebühren, Euro 29,00 an Barauslagen für das Arbeitsinspektorat und Euro 44,00 an Barauslagen für die Landesstelle für Brandverhütung vorgeschrieben. Die Bezahlung dieses Gesamtbetrages von Euro 102,00 wurde binnen zwei Wochen nach Rechtskraft dies... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.09.2006

TE UVS Steiermark 2005/11/09 463.1-3/2005

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20.5.2005, GZ.: FA 13A-38.20 79-05/5, wurde gemäß § 62 Abs. 6 AWG 2002 der Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22.8.1990, durch Entfall der Anordnung Nr. 3 geändert. Gleichzeitig wurden der Gemeinde T als Kommissionsgebühren für die mündliche Verhandlung am 9. Mai 2005 ? 686,70 und als Verwaltungsabgabe für den Bescheid ? 6,50 vorgeschrieben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine weitere Beprobung der in der An... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.11.2005

RS UVS Steiermark 2005/11/09 463.1-3/2005

Rechtssatz: Kommissionsgebühren nach § 77 Abs 1 AVG für Amtshandlungen der Behörden außerhalb des Amtes können Dritten nur unter den Voraussetzungen des § 76 AVG vorgeschrieben werden. § 76 Abs 1 AVG sieht vor, dass die Partei, welche den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat, die Kosten zu tragen hat. Wurde jedoch die Amtshandlung durch das Verschulden eines anderen Beteiligten verursacht, so sind die Auslagen nach § 76 Abs 2 AVG von diesem zu tragen. Einer Gemeinde wurden vom Landes... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.11.2005

TE UVS Tirol 2002/11/11 2002/16/144-1

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden dem Berufungswerber auf Grund eines amtswegigen Augenscheins am 17.09.2002 nachträgliche Auflagen entsprechend der Bestimmung des § 79 Abs 1 GewO 1994 vorgeschrieben und gleichzeitig ihm der Ersatz der Kommissionsgebühren in der Höhe von Euro 145,-- (Bezirkshauptmannschaft, 2 Amtsorgane, 5/2 Stunden) und der Barauslagen in Höhe von Euro 180,-- für die Teilnahme des Vertreters der Landesstelle für Brandverhütung auferlegt.   Der Berufungswerber hat ledi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.11.2002

RS UVS Tirol 2002/11/11 2002/16/144-1

Rechtssatz: Wurde ein Augenschein zur Überprüfung einer gewerblichen Betriebsanlage von Amts wegen angeordnet, können die Kommissionsgebühren nicht dem Betriebsanlageninhaber vorgeschrieben werden. Schlagworte Augenschein, Amts, wegen, Kommissionsgebühren mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 11.11.2002

TE UVS Tirol 2001/01/30 2000/13/112-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: "I Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma AG & Co KG und somit als verantwortliches Organ gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz zu verantworten, dass keine Aufzeichnungen von Belegkopien, weder chronologisch, noch nach Abfallarten getrennt, für den Zeitraum Jänner 1998 bis 01.04.1999 für nicht gefährliche Abfälle geführt wurden; zumindest in 3 Fällen zwischen Jänne... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 30.01.2001

RS UVS Kärnten 1998/06/16 KUVS-K1-586/5/98

Rechtssatz: Wurde die Sachverständigengebühr durch die erstinstanzliche Behörde noch nicht angewiesen, ist der Berufungswerber als Barauslagenersatzpflichtiger noch nicht leistungspflichtig. Diese Ersatzpflicht setzt voraus, daß die Barauslagen der Behörde schon erwachsen sind (VwGH 21.10.1987, 87/03/0175, 26.6.1990, 89/05/0004). (Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.06.1998

TE UVS Wien 1997/07/11 02/14/43/95

Begründung: Der Beschwerdeführer macht in seiner auf § 67a AVG sowie § 88 Abs 1 SPG gestützten, am 1.8.1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eingelangten Beschwerde geltend, daß er, indem er von den Beamten der belangten Behörde mit den Dienstnummern 41, 21 und 14 im Zuge der auf einem Schubhaftbescheid beruhenden Festnahme am 20.6.1995 mit Fäusten und Füßen geschlagen worden sei, in seinem Recht, keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden (Art 3 MRK),... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 11.07.1997

RS UVS Kärnten 1994/06/01 KUVS-764/4/94

Rechtssatz: Die Kosten für die Entwicklung  eines Beweisphotos durch die Kärntner Bergwacht - es handelt sich dabei um eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist dies in gewisser Weise der verlängerte Arm der Behörde - sind keine dem Beschuldigten auferlegbaren Barauslagen, da die Kosten für die Ausarbeitung des Photos bzw. auch die Anschaffung des Filmes vor der Einleitung eines Strafverfahrens entstehen, somit in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Amtshandlung der Behörde, näml... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.06.1994

RS UVS Vorarlberg 1991/03/04 3-50-04/91

Rechtssatz: Eine Schubhaftbeschwerde ist ein Antrag im Sinne des §76 Abs1 AVG. Der Behörde erwachsene Barauslagen für einen Dolmetscher sind daher dem Beschwerdeführer, jedoch im Falle eines Verschuldens der belangten Behörde nach § 76 Abs. 2 AVG dieser aufzuerlegen. Schlagworte Kostentragung in Verfahren über Schubhaftbeschwerden, Dolmetscherkosten mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 04.03.1991

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