Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;AVG §76 Abs1;StVO 1960 §23 Abs1;StVO 1960 §24 Abs3;StVO 1960 §89a Abs7;VStG §45 Abs1;VStG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die Einstellung eines wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretungen nach § 23 Abs 1 und § 24 Abs 3 lit b StVO eingeleiteten Strafverfahrens mit Aktenvermerk vermag für die Verwaltungsbehörde keine Bindungswirkung dahin zu erz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §76 Abs1;AVG §8;
Rechtssatz: Besteht Unklarheit über die Rechtsstellung des Einschreiters als Partei (hier, ob als Vertreter seiner Ehefrau oder im eigenen Namen als nutzungsberechtigter Pächter), so ist es nicht zulässig, ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Auch eine Mitwirkungspflicht setzt nämlich, soweit es die Auferl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs1;AVG §78;BVwAbgV 1983;
Rechtssatz: § 76 Abs 1 AVG hat ausschließlich den Ersatz der der Behörde bei einer Amtshandlung erwachsenen Barauslagen zum Gegenstand, wogegen die Auferlegung von in der Bundes-Verwaltungsabgaben-Verordnung 1983 geregelten Abgaben - im § 78 AVG normiert wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §76 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1628/52 E 18. November 1953 VwSlg 3201 A/1953 RS 2 Stammrechtssatz Die Behörde ist nicht berechtigt, durch einen auf § 76 Abs 1 AVG gestützten Bescheid die Partei zur Tragung der Kosten zu verpflichten, die ihr selbst nicht erwachsen sind. (Hier: Auftrag zur direkten Zahlung an einen von der Behörde bestellten Sachv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1;
Rechtssatz: Barauslagen sind Aufwendungen, die der Behörde zunächst selbst erwachsen sind. Für diese Aufwendungen hat unter den Voraussetzungen des § 76 Abs 1 AVG die Partei aufzukommen, die um die Amtshandlung angesucht hat. Der Ersatz der Barauslagen durch die Partei setzt aber voraus, dass die Barauslagen der Behörde bereits erwach... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §75 Abs1;AVG §75 Abs2;AVG §76 Abs1;AVG §76 Abs2;B-VG Art11 Abs2;SAG §7 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Anordnung des § 7 Abs 4 Sonderabfallgesetz über den Kostenersatz handelt es sich um eine lex specialis, welche im Normenzusammenhang die Anwendung des § 76 Abs 2 AVG 1950 ausschließt und nach der die Kostenersatz... mehr lesen...
Unter Punkt I. des Bescheides der Wiener Landesregierung vom 1. Juli 1986 wurde ausgesprochen, daß auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers vom 9. April 1985 gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7 der Bauordnung für Wien die Einlösung bestimmter Grundstücke der EZ. 645 des Grundbuches über die Kat. Gem. H (W-wald) im Ausmaß von insgesamt 10.206 m2, durch die Gemeinde Wien für zulässig erklärt wird. Unter II. Z. 1 dieses Bescheides wurde die Höhe der Entschädigung für die Einl... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §75 Abs1AVG §76 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0973/76 E 5. Juli 1977 VwSlg 9370 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Auch jener Partei, die um die in Betracht kommende Amtshandlung angesucht hat, kann gem § 76 Abs 1 AVG 1950 der Ersatz von im Widerspruch zu § 52 AVG 1950 entstandenen, der Behörde also nicht im Rechtssinn "erwachsenen" Barauslagen nicht zum ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs1;VwGG §59 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Barauslagen von S 7.-- je Kopie sind überhöht und daher nicht notwendig. Angemessen sind S 3.-- je Kopie. Schlagworte Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes
Begründungspflicht und Schriftlichkeit Stempelgebühren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs1;VwGG §59 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1 litf;
Rechtssatz: Porti für den Antrag gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO und für den Abrechnungsbrief des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe an die Rechtsanwaltskammer sind keine notwendigen Barauslagen gemäß § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO. Schlagworte Formelle Vo... mehr lesen...