Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 15.07.2024 beim Arbeitsmarktservice elektronisch einen Antrag auf Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz mit Geltendmachungsdatum 01.08.2024. 1.1. Mit Mitteilung über den Leistungsanspruch vom 13.08.2024 teilte das Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (im Folgenden: AMS) dem Beschwerdeführer mit, dass ihm ab 01.08.2024 Weiterbildungsgeld im Ausmaß von täglich € 22,87 basierend auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde, AMS) vom 31.03.2025 wurde ausgesprochen, dass dem Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Notstandshilfe vom 26.03.2025 gemäß § 33 Abs. 2 AlVG iVm §§ 38, 7 und 9 Abs. 1 AlVG mangels Arbeitswilligkeit keine Folge gegeben werde. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer seit 29.10.2024 keine Arbeitswilli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.03.2025 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (im Folgenden: belangte Behörde, AMS) aus, dass dem Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Notstandshilfe vom 20.03.2025 (Geltendmachung) gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 7 und 9 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) mangels Arbeitswilligkeit keine Folge gegeben werde. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.12.2024 hatte das des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (im Folgenden: AMS) unter Spruchpunkt I. ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 7 Abs. 2 und 9 Abs. 1 sowie 24 Abs. 1 und 38 AlVG mangels Arbeitswilligkeit ab dem 29.10.2024 eingestellt werde. Begründend wurde zu Spruchpunkt I. ausgeführt, der BF habe gegenüb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 21.08.2022 stellte der Beschwerdeführer beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Rückerstattung von Kopierkosten in der Höhe von EUR 32,--, die er am 18.08.2022 im Zuge einer Akteneinsicht gemäß § 17 AVG im Verfahren zu seinem Antrag auf internationalen Schutz entrichtet hatte. Eine bescheidmäßige Vorschreibung dieser Kopierkoste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren am 24.10.2017 eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung gegen ihren bisherigen Arbeitgeber, das Amt der XXXX ein. Rund einen Monat später (am 27.11.2017) dehnte sie die Feststellungsklage um ein Leistungsbegehren wie folgt aus, (ON 5 Hervorhebungen durch BVwG): 1. Im Grundve... mehr lesen...