Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ oder „AMS“ bezeichnet) vom 27.11.2023 wurde festgestellt, XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) Notstandshilfe ab dem 13.11.2023 gemäß § 38 iVm § 17 und § 58 iVm 44, 46 AlVG gebühre. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ oder „AMS“ bezeichnet) ... mehr lesen...