Begründung: Die Berufungswerberin, eine Staatsangehörige von Kenia, stellte am 17.05.2006 beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit erstinstanzlichem Bescheid vom 05.12.2006, Zahl: 06 05.331-BAT, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG idgF abgewiesen wurde, wobei der Berufungswerberin der Status der Asylberechtigten nicht zuerkannt wurde; gleichzeitig wurde der Berufungswerberin gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herku... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und entscheidungserheblicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungserheblicher Sachverhalt: 1. Der Berufungswerber brachte am 09.04.2002 erstmalig einen Asylantrag ein. Am 22.04.2002 erfolgte eine niederschriftlichen Einvernahme beim Bundesasylamt - Außenstelle Eisenstadt. 2. Am 26.04.2002 wurde das Bundesasylamt - Außenstelle Eisenstadt per Telefax von der Caritas Forchtenstein vom Neuzugang des Berufungswerbers an... mehr lesen...
Begründung: I. römisch eins. Mit dem angefochtenen Bescheid - dem Berufungswerber schließlich rechtswirksam im Wege seines (damaligen) Abwesenheitskurators zugestellt am 25.6.2004 (zu einem früheren, fehlgeschlagenen Zustellversuch vgl. den Berufungsbescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 25.5.2004, Zl 242.844/12-II/04/04) - wurde der gegenständliche Wiedereinsetzungsantrag des nunmehrigen Berufungswerbers "gemäß § 71 Abs. 1 ... AVG ... abgewiesen." Mit dem angefochten... mehr lesen...