Entscheidungen zu § 68 Abs. 1 AVG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/2/23 LVwG-401-3/2020-R1

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der N T GmbH, G, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 17.11.2020 betreffend die Feststellung der nicht mehr gegebenen Verlässlichkeit der namhaft gemachten Person gemäß § 26 Abs 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) und dem Auftrag zur Namhaftmachung einer neuen verantwortlichen Person, zu Recht erkannt:... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 23.02.2021

RS Lvwg 2021/2/23 LVwG-401-3/2020-R1

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.02.2021 Norm: AVG §68 Abs1AVG §68 Abs2AVG §68 Abs3AVG §68 Abs4
Rechtssatz: Setzt sich die Behörde über das Recht der Partei auf Beachtung der Unabänderlichkeit hinweg und erlässt sie in einer schon entschiedenen Sache nochmals gesetzwidriger Weise eine Sachentscheidung, nimmt sie eine ihr nach dem Gesetz nicht zustehende Kompetenz in Anspruch. Durch den inhaltlich rechtswi... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 23.02.2021

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