Entscheidungen zu § 67a AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

67 Dokumente

Entscheidungen 61-67 von 67

RS UVS Kärnten 1993/05/03 KUVS-848/1/93

Rechtssatz: Aus Artikel 129a B-VG geht hervor, daß der Unabhängige Verwaltungssenat zur Entscheidung über Zuständigkeitsstreite zwischen Behörden nicht berufen ist. Darüberhinaus ist der Verfahrensgesetzgeber bei der Regelung des Verfahrens der Unabhängigen Verwaltungssenate in verfassungsrechtlicher Hinsicht davon ausgegangen, daß die Unabhängigen Verwaltungssenate nach den Intentionen der Verfassung nicht als "Oberbehörden" im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze anzusehen sind. Wenngl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.05.1993

RS UVS Kärnten 1992/05/06 KUVS-288/5/91

Rechtssatz: Wird zunächst an den Beschwerdeführer die Aufforderung ausgesprochen, auf den Gendarmerieposten mitzukommen, was auch geschah, und wird danach die Festnahme ausgesprochen, ohne daß ein richterlicher Haftbefehl vorliegt und auch kein Versuch der Beschaffung eines solchen unternommen wurde, konnte der Beschwerdeführer über seinen Aufenthaltsort nicht mehr frei verfügen, zumal er damit rechnen mußte, daß die einschreitenden Organe physischen Zwang angewendet hätten, wenn er der Au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.05.1992

RS UVS Kärnten 1991/11/05 KUVS-173/3/91; 91/05/0237

Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde einer bestimmten Person gegenüber voraus und liegt nur vor, wenn es keines der zwischengeschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand herzustellen. Das Beseitigen konsenslos aufgestellter Werbetafeln ist eine solche Maßnahme, durch welche unmittelbar der behördlich angestrebte Zustand hergestellt wird. Eine Beschwerde dage... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/08/14 VwSen-400022/5/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 3848/1960; 8981/1980; 9490/1982; 11650/1988; 11820/1988; VwSlg 12683 A/1988; VwGH vom 30.1.1991, Zl.89/01/0442; VwSen-220013 vom 9.8.1991 Rechtssatz: Beschlagnahme und anschließende Nichtherausgabe als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Organe des Aufsichts- und Ausforschungsdienstes der Post sind "Organe der öffentlichen Aufsicht" i.S.d. § 39 VStG; Vertriebskontrolle gemäß § 4 Privatfernmeldeanlagenverordnung (als Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/07/04 VwSen-400035/4/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; wie VwSen-400036 vom 4.7.1991 und VwSen-400038 vom 4.7.1991 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimination durch Sicherheitsdirektion oder erstinstanzliche Behörde vom Amts wegen. Kein Eingriff in die persö... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.07.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/28 VwSen-400034/3/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfSlg 6240/1970; 11638/1988. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion: Bloß inhaltliche Kontrolle des Vollzuges des Bescheides durch UVS - formelle Elimination durch Sicherheitsdirektion oder erstinstanzliche Behörde von Amts wegen. Eingriff in die persönliche Freiheit, wenn Mandatsbeschei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.06.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/05/17 VwSen-400017/5/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VfGH vom 11.6.199, B 947 und 1006/89; VfSlg. 8266/1978; 8718/1979 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Asylantrag hindert nur die Vollstreckbarkeit eines Aufenthaltsverbotes, nicht die Erlassung und Vollstreckung eines Schubhaftbescheides.  Hinreichend, wenn sich der Zweck der Schubhaft zwar nicht aus dem
Spruch: , aber i.V.m. der
Begründung: ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.05.1991

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