Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge ‚belangte Behörde‘ bzw. BFA genannt) hat mit Bescheid vom XXXX , den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich Asyl abgewiesen, jedoch wurde dem Beschwerdeführer subsidiärer Schutz zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge ‚belangte Behörde‘... mehr lesen...
Begründung: der Geschäftsbeziehung: 08.10.2002 ,
Begründung: der Geschäftsbeziehung: 08.10.2002 Status der Geschäftsbeziehung: ACTIVE Beendigung der Geschäftsbeziehung: --- Risikoeinstufung: High Risk (special case) Zum Stichtag 23.12.2016 hat die [BF] [az] (Nationalität RU) als wirtschaftlichen Eigentümer der [HE] erfasst. Aufgrund der von der [BF] festgestellten und teilweise überprüften Informationen lässt sich die Eigentums- und Kontrollstruktur der [HE] graphisch wie fol... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) römisch eins. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX widerrief die belangte Behörde die Musterberechtigung C525 in der Linienpilotenlizenz ATPL(A) des Beschwerdeführers mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt I.) sowie sein Prüferzeugnis mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt II.) und verpflichtete den Beschwerdeführer z... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) römisch eins. Feststellungen (nebst Verfahrensgang) 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX widerrief die belangte Behörde die Musterberechtigung C525 in der Linienpilotenlizenz ATPL(A) des Beschwerdeführers mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt I.) sowie sein Prüferzeugnis mit der Nummer XXXX (Spruchpunkt II.) und verpflichtete den Beschwerdeführer z... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer, einem syrischen Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX 2014 Asyl zuerkannt. Der Beschwerdeführer erhielt nach Antragstellung am XXXX 2018 einen Konventionspass mit der Nummer XXXX ausgestellt. Mit Berichterstattung der LPD XXXX vom XXXX 2020 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachts der Schlepperei gegen Entgelt zur Anzeige gebracht. Bei seinem Aufgr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 15.02.2018 erstattete die „ XXXX “ (in Folge auch: H-Bank) eine Verdachtsmeldung gemäß § 16 FM-GwG (Bestandteil von ON 01; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint) an die Geldwäschemeldestelle, welche diese mit E-Mail vom 19.02.2018 (ON 01) zuständigkeitshalber an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weiterleitete. Diese Verdachtsmeldung betraf den ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX widerrief die Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 68 (6) AVG iVm VO (EU) Nr. 1178/2011 (zuletzt geändert durch VO (EU) 2020/723) Anhang VI (Teil-ARA) ARA.GEN.350 (d) (3) iVm (1) die an die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) erteilte Genehmigung vom XXXX , der Verw... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge kurz „BFA“) vom XXXX 2015, Zl. XXXX , wurde dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten zuerkannt. 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge kurz „BFA“) vom römisch 40 2015, Zl. römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer der Status des Asylberechtigten zuerkannt. 2. Am XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 28. November 2018 wurde auf Antrag der Firma XXXX , (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) gemäß § 10 Abs. 1 und 15 iVm § 20 Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983 idgF, die Arzneispezialität " XXXX ", in der durch die Anlagen beschriebenen Form zur Abgabe im Inland bis fünf Jahre ab Rechtskraft des Zulassungsbescheides zugelassen. Die Anlagen "Kennzeichnung, Fachinformati... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX wurde am 12.01.2016 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Konventionsreisepass mit der Nummer K1231018 mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 11.01.2021 ausgestellt. Mit Bericht eines BM.I Mitarbeiters in der österreichischen Botschaft Athen vom 06.09.2018 wurde dem Bundesamt bekannt gegeben, dass XXXX in dringendem Tatverdacht steht, versucht zu haben, am 03.09.2018 die rechtswidrige Einreise von zwei Personen auf dem F... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: XXXX wurde am 12.01.2016 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Konventionsreisepass mit der Nummer K 1232402 mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 11.01.2021 ausgestellt. Mit Bericht eines BM.I Mitarbeiters in der österreichischen Botschaft Athen vom 06.09.2018 wurde dem Bundesamt bekannt gegeben, dass XXXX in dringendem Tatverdacht steht, versucht zu haben, am 03.09.2018 die rechtswidrige Einreise von zwei Personen auf dem ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Die XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") ist zum Stichtag 01.03.2015 mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"; vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) geführten Konto (XXXX) in Höhe von EUR XXXX Gläubigerin der HETA (die Höhe entspricht jeweils lediglich dem nominellen Buchwert). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, XXXX , stellte die FMA in ihrer Fun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und (unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Die XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") ist zum Stichtag 01.03.2015 mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"; vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) geführten Konto (Nr. XXXX ) in Höhe von EUR XXXX Gläubigerin der HETA (die Höhe entspricht jeweils lediglich dem nominellen Buchwert). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, XXXX , stellte die FMA in ihre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX GmbH (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") ist mit einem Guthaben auf dem bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"), vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, geführten Konto mit der Kontonummer XXXX Gläubigerin der HETA in der Höhe von EUR XXXX . I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX GmbH (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") ist mit Guthaben auf folgenden bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"), vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, geführten Konten Gläubigerin der HETA: Konto mit der Kontonummer XXXX in Höhe von EUR XXXX , Konto mit der Kontonummer XXXX in Höhe von EUR XXXX sowie Konto mit Kontonummer XXXX in Höhe von EUR XXXX jeweils zum Stichtag 01.03.2015 (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX S.A. (im Folgenden: S.A.) ist mit einem Nominalbetrag von EUR 1.812.500,- (= 18.125 Stück à Nominale EUR 100) Gläubigerin der EUR XXXX Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. (ISIN: XXXX ). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX (im Folgenden: I GmbH) ist mit einem Nominalbetrag von EUR 600.000,- (=6.000 Stück à Nominale EUR 100) Gläubigerin der EUR XXXX Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. (ISIN: XXXX). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX Aktiengesellschaft (im Folgenden: XXXX ) ist mit einem Nominalbetrag von EUR 1.000.000,- (= 10.000 Stück à Nominale EUR 100) Gläubigerin der EUR XXXX Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. ( XXXX ). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt zurück, und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen seien. Begründend stützte sie sich zusammengefasst auf den fehlenden Nachweis einer im Gesetz genannte Anspruchsgrundlage und aller Bezüge der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. 2. Gegen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , entschied die Austro Control (im Folgenden "belangte Behörde") über den Antrag des XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführer") auf Bewilligung des Betriebes eines unbemannten Luftfahrzeuges der Klasse 1 wie folgt: "Ihrem Antrag vom XXXX wird stattgegeben und die Betriebsbewilligung für das unbemannte Luftfahrzeug der Klasse 1 gemäß § 24f Luftfahrtgesetz (LFG, BGBl. Nr. 253/1957 idgF) in folgendem Umfang erteilt: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem von der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX wie folgt entschieden: 1. Mit dem von der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) beauftragte mit Verfahrensanordnung vom 01.02.2013 die Wiener Börse AG (im Folgenden: belangte Behörde) als Börseunternehmen gemäß § 66 Abs. 9 BörseG 1989 mit der Überprüfung von Gründen für den Widerruf der Zulassung zum geregelten Mark in Bezug auf sämtliche von der Beschwerdeführerin begebenen Finanzinstrumente. Unt... mehr lesen...