Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit einem von der belangten Behörde aufgelegten Formular zeigte die Beschwerdeführerin am 18.04.2021 die Teilnahme ihres am 09.12.2010 geborenen Sohnes, XXXX (Kind) am häuslichen Unterricht auf der 5. Schulstufe (1. Klasse Mittelschule) für das Schuljahr 2021/2022 an. Die Beschwerdeführerin übermittelte auch das Jahres- und Abschlusszeugnis des Kindes über die 4. Klasse Volksschule. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Erstbeschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2020/21 die 6. Schulstufe der 2. Klasse der Mittelschule XXXX , die er nicht positiv abschließen konnte, da er in den Gegenständen Mathematik, Deutsch und Englisch mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde. Am 11.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin mittels ausgefüllten Formular die Teilnahme an häuslichem Unterricht gemäß § 11 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) ... mehr lesen...