Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, stellte nach Einreise in das Bundesgebiet am 29.04.2005 einen Asylantrag, dem der Asylgerichtshof im Beschwerdeweg mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 03.10.2011, Zl. D9 260810-2/2008/28E, stattgab, dem Beschwerdeführer in Österreich Asyl gewährte sowie feststellte, dass diesem die Flüchtlingseigenschaft zukommt. 2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des BFA vom 21.11.2025 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 06.02.2014 gemäß § 4 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 07.09.2023, GFN XXXX , wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) aufgefordert, als Eigentümer des Grundstücks 643 binnen sechs Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 643 zum Grundstück 644/1, beide KG... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde) wurde in Bezug auf das von der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) gesetzlich vertretene minderjährige Kind als Zweitbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2) die Teilnahme am häuslichen Unterricht im Schuljahr 2023/2024 gemäß § 11 Abs. 4 SchPflG untersagt, die... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18.07.2023 untersagte die Bildungsdirektion für XXXX (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) die Teilnahme des minderjährigen XXXX am häuslichen Unterricht. Zudem wurde einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Schüler das Gymnasium in Deutschland nicht bestanden habe und somit nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), zugestellt am 31.07.2023, wurde in Bezug auf das von XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer oder BF1) und von XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin oder BF2) gesetzlich vertretene minderjährige Kind XXXX , geboren am XXXX (im Folgenden: Drittbeschwerdeführerin oder ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit einem von der belangten Behörde aufgelegten Formular zeigte die Beschwerdeführerin am 18.04.2021 die Teilnahme ihres am 09.12.2010 geborenen Sohnes, XXXX (Kind) am häuslichen Unterricht auf der 5. Schulstufe (1. Klasse Mittelschule) für das Schuljahr 2021/2022 an. Die Beschwerdeführerin übermittelte auch das Jahres- und Abschlusszeugnis des Kindes über die 4. Klasse Volksschule. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Erstbeschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2020/21 die 6. Schulstufe der 2. Klasse der Mittelschule XXXX , die er nicht positiv abschließen konnte, da er in den Gegenständen Mathematik, Deutsch und Englisch mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde. Am 11.06.2021 zeigte die Zweitbeschwerdeführerin mittels ausgefüllten Formular die Teilnahme an häuslichem Unterricht gemäß § 11 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) ... mehr lesen...