Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Berufung des Beschwerdeführers gegen das wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 gegen ihn ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. Oktober 1988 mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 23. März 1989 mit der Begründung: als unzulässig zurückgewiesen worden ist, daß dieses Rechtsmittel keinen begründeten Berufungsantrag enthalten habe. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/05/0099 E 19. Juni 1984 RS 1 Stammrechtssatz Enthält ein erstinstanzlicher Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, liegt bei Fehlen eines solchen Antrages ein Formgebrechen iSd §§ 13 Abs 3 und 61 Abs 5 AVG nicht vor. Eine nicht begründete Beruf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 20. April 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 3a Abs. 2 des Güterbeförderungsgesetzes schuldig erkannt; es wurde eine Geld- und eine Ersatzarreststrafe verhängt. Dieses Straferkenntnis, welches eine Rechtsmittelbelehrung im Sinne der §§ 58 Abs. 1, 61 Abs. 1 AVG 1950 sowie § 51 Abs. 3 VStG 1950 enthielt, wurde dem Beschwerdeführer am 28. April 1988 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Behauptung, ein Mangel einer Rechtsmittelschrift im Sinne des § 63 Abs 3 AVG sei ein zu verbessernder Formmangel, ist unrichtig. Nur dann, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages enthielt, gilt das Fehlen eines solchen als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 18. August 1987 wurde der Beschwerdeführer zu a) der Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. n, zu b) der Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 3 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) schuldig erkannt; es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen verhängt. Die Zustellung dieses Straferkenntnisses erfolgte durch Hinterlegung; der erste Tag der Abholfrist war der 28. August 1987. Am 15. September 1987 langte bei der Ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Eine bloße "Berufung wegen Rechtswidrigkeit" ohne eine weitere Ausführung entspricht nicht dem Mindesterfordernis des § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 27.6.1980, 1244/80, 10.9.1982, 81/08/0057, 11.2.1984, 83/03/0123, 19.2.1988, 88/18/0016). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste in Wien vom 27. November 1986 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 9. Oktober 1986 auf Gewährung der Notstandshilfe gemäß § 33 Abs. 2 lit. c AlVG 1977 mangels Notlage keine Folge gegeben. Dies mit der Begründung: , daß das anrechenbare Einkommen der Ehegattin des Beschwerdeführers trotz Berücksichtigung der Freigrenze die dem Beschwerdeführer an sich gebührende Notstandshilfe übersteige. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0183 E 30. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der § 61 Abs 1 zweiter Satz AVG in Verbindung mit § 61 As 5 AVG ist als die spezielle Vorschrift im Verhältnis zu § 13a AVG anzusehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/03/0353, VwSlg 11279 A/1984). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;VStG §24;
Rechtssatz: Eine schriftliche Berufung gegen ein Straferkenntnis hat einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Das Fehlen eines solchen Antrages - eine dahingehende Erklärung vorausgesetzt - ist kein bloßer Formmangel, sondern ein unbehebbarer inhaltlicher Mangel, der die Unzulässigkeit der Berufung zur Folge hat. (Hinwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeergänzung und den mit ihr vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Wieden vom 29. Oktober 1987 sowohl wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO 1960 als auch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 36 lit. b KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft wurde, sowie daß die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene (als „E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Verweist der erstinstanzliche Bescheid auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages; so ist das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen gem § 13 Abs 3 AVG 1950 zu werten. Die Zurückweisung einer derart unbegründeten Berufung entspricht dem Gesetz (Hinweis auf E 23.10.1986, 86/02/... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 7. August 1985 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin festzustellen, daß eine näher bezeichnete Parzelle nicht als Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, anzusehen sei, abgewiesen und festgestellt, daß es sich bei dieser Parzelle um Wald im Sinne des Forstgesetzes handle. Dieser Bescheid enthielt in der Rechtsmittelbelehrung u.a. den Hinweis, daß die Berufung einen begründeten Berufungsantrag enthalten muß. Mit Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0353 E 11. Jänner 1984 VwSlg 11279 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages (in der Berufung) nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG 1950 gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;
Rechtssatz: Enthält die Rechtsmittelbelehrung im erstinstanzlichen Bescheid iSd § 61 Abs 1 AVG idF BGBl 1982/199 den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, so kann das Fehlen eines solchen Antrages auch nicht iSd § 61 Abs 5 als gem § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähiges Formgebrechen angesehen werden. Eine Beh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0099 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es handelt sich um einen inhaltlichen und daher nicht der Verbesserung zugänglichen Mangel, wenn in der Berufung eine
Begründung: fehlt, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, dass schriftliche Berufungen zu begründen sind,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem § 61 Abs 1 AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Abs 5 dieser Paragraphen angesehen werden. Schlagworte Verbesseru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Wenn die Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthält, dass im Rechtsmittelschriftsatz die Berufungsgründe anzuführen sind, und sich das Rechtsmittel in der Aussage erschöpft, dass fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingelegt wird, liegt keine dem Gesetz entsprechende
Begründung: eines Rechtsmi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3; AVG §61 Abs5; VStG §24; VwGG §27; AVG § 13 heute AVG § 13 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 13 gültig von 01.01.2012 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Es handelt sich um einen inhaltlichen und daher nicht der Verbesserung zugänglichen Mangel, wenn in der Berufung eine
Begründung: fehlt, obwohl in der Rechtsmittelbelehrung auf das Erfordernis, dass schriftliche Berufungen zu begründen sind, hingewiesen wurde (Hinweis E 3.7.1986, 86/02/0072). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Berufungsbehörde ohne gesetzlichen Anlass einen Verbesserungsauftrag erteilte (hier: Nachbringen der erforderlichen
Begründung: im Berufungsschriftsatz) und demnach - obwohl auch die Verbesserung außerhalb der gesetzten Nachfrist erfolgte - ein Ermittlungsverfahren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/08/0183 E 30. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der § 61 Abs 1 zweiter Satz AVG in Verbindung mit § 61 As 5 AVG ist als die spezielle Vorschrift im Verhältnis zu § 13a AVG anzusehen (Hinweis E 11.1.1984, 83/03/0353, VwSlg 11279 A/1984). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0072 E 9. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 5 AVG ergibt sich, dass das Fehlen eines begründeten Rechtsmittelantrages nur dann als Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG gilt, wenn der Bescheid keine oder eine unrichtige Angabe über das Erfordernis eines solchen enthält. Ist ein Bescheid daher mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0125 E 19. Dezember 1985 RS 4 Stammrechtssatz Aus § 61 Abs 1 AVG, § 61 Abs 5 AVG und § 63 Abs 3 AVG ergibt sich das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020066.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3145/80 E 22. Mai 1981 RS 2 Stammrechtssatz Der Mangel der
Begründung: zu einem schriftlichen Berufungsantrag ist nicht verbesserbar, er führt zur Zurückweisung der Berufung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986020052.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0072 E 3. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §58 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (Hinweis E 19.12.1985, 85/02/0125). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;
Rechtssatz: Enthält ein Disziplinarerkenntnis eine hinsichtlich der Erforderlichkeit eines begründeten Berufungsantrages unvollständige Rechtsmittelbelehrung, dann ist dieser Fehler von der Rechtsmittelbehörde von Amts wegen aufzugreifen und der Beschuldigte zur Behebung des als Formgebrechen geltenden Mangels eines Berufungsantrages unter Setzung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5; AVG §63 Abs3; AVG § 61 heute AVG § 61 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 61 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs1; AVG §61 Abs5; AVG §63 Abs3; AVG §66 Abs4; AVG § 61 heute AVG § 61 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 61 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3; AVG §61 Abs5; AVG §66 Abs4; AVG § 13 heute AVG § 13 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 13 gültig von 01.01.2012 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011 ... mehr lesen...