Entscheidungen zu § 57 Abs. 2 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Vorarlberg 2006/10/19 411-082/06

Rechtssatz: Eine Umdeutung der gegenständlichen Berufung in eine Vorstellung ist ungeachtet der falschen Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Bescheides (Berufung statt Vorstellung) nicht zulässig, weil der Berufungswerber im Rechtsmittelschriftsatz eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht eine Entscheidung der den Mandatsbescheid erlassenden Behörde, sondern eine solche der Berufungsbehörde begehrt hat. Daher ist das gegenständliche Rechtsmittel als Berufung zu werten und dam... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 19.10.2006

RS UVS Vorarlberg 2005/11/30 411-096/05

Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid enthält die Belehrung, dass gegen diesen Bescheid Vorstellung erhoben werden kann. Der anwaltlich vertretene Berufungswerber hat sein Rechtsmittel zwar als "Vorstellung" bezeichnet; jedoch schließt der als "Vorstellung" bezeichnete Schriftsatz ausdrücklich mit dem Antrag, der Unabhängige Verwaltungssenat möge den angefochtenen Bescheid beheben. Das lässt nur den Schluss zu, dass der Wille des Berufungswerbers auf eine Berufungsentscheidung durch die im... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.11.2005

RS UVS Kärnten 2005/01/14 KUVS-64/2/2005

Rechtssatz: Stützt die Erstinstanz den angefochtenen Entziehungsbescheid auf die Feststellung, dass die Berufungswerberin dem rechtskräftigen Bescheid vom 14.10.2004, mit welchem ihr gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgetragen worden ist, sich binnen vier Wochen ärztlich untersuchen zu lassen, keine Folge geleistet hat und steht diese Feststellung jedoch im Widerspruch mit dem Akteninhalt, weil gegen den auf § 57 Abs. 2 AVG gestützten Aufforderungsbescheid von der Berufungswerberin das Rechtsmittel ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.01.2005

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