Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Sachverständiger für allgemein angewandte und allgemein analytische Chemie geladen wurde. 2. In der Folge fand am XXXX im Verfahren GZ. XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen der Antragsteller als Sachverständiger für allge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.07.2018, GZ. XXXX , von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: * 1. Liegt beim Beschwerdeführer eine krankheitswertige, psychische St... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Psychiatrie, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.09.2018, GZ. I413 2145088-1/12, von der Gerichtsabteilung I413 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Psy... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache der XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen bestellt und, nach entsprechender Untersuchung, mit der Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beauftragt. 1. Mit Beschluss vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung römisch 40 in der Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für XXXX , wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.07.2018, GZ. W258 2171626-1/16Z, von der Gerichtsabteilung W258 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin erbrachte am 03.05.2018 Dolmetschleistungen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), RD Oberösterreich. Am 18.05.2018 machte sie dafür mit Gebührennote Nr. 33 vom 03.05.2018, Gebühren in Höhe von € 180,50 geltend. 2. Das BFA forderte daraufhin die Beschwerdeführerin zur Stellungnahme auf, da die Gebührennote verspätet eingelangt sei. 3. In ihrer Stellungnahme brachte die Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Innere Medizin, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.09.2017, GZ. L521 2134102-1/21Z, von der Gerichtsabteilung L521 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Die Antragstellerin wurde mit Beschluss GZ. XXXX vom XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens im Bereich der Länderkunde im Zusammenhang mit Fragen der Blutrache in Afghanistan bestellt. Dabei wurde die Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Die Antragstellerin wurde mit Beschluss GZ. römisch 4... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Berufskunde und Arbeitspsychologie, wurde mit Beschluss vom 02.06.2017 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens bestellt. Ihm wurde die Klärung aufgetragen, ob aufgrund des festgestellten Leistungskalküls ein Einsatz der Beschwerdeführerin unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich sei un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 03.07.2017 bestellte das Bundesverwaltungsgericht aus dem Fachgebiet der Medizin - Gerichtsmedizin, XXXX zum nichtamtlichen Sachverständigen und beauftragte diesen mit der Abgabe eines Gutachtens. 1. Mit Beschluss vom 03.07.2017 bestellte das Bundesverwaltungsgericht aus dem Fachgebiet der Medizin - Gerichtsmedizin, römisch 40 zum nichtamtlichen Sachverständigen und beauftragte diesen mit der Abg... mehr lesen...