Entscheidungen zu § 51a AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Wien 2006/02/13 MIX/42/951/2006

Durch den angefochtenen Bescheid ist der im Zuge der am 8.9.2005 erfolgten Vernehmung der Finanzmarktaufsicht gestellte Antrag des Berufungswerbers auf Bestimmung von Zeugengebühren in Höhe von EUR 436,-- als Ersatz für die ihm erwachsenen Auslagen für die Anreise zur Finanzmarktaufsicht abgewiesen worden. In der Begründung: des Bescheides wird insbesondere angeführt, dass die Zeugeneinvernahme des Berufungswerbers im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen gerichtlicher Vorerhebungen wege... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.02.2006

RS UVS Wien 2006/02/13 MIX/42/951/2006

Rechtssatz: Von der Finanzmarktaufsicht einvernommene Zeugen haben keinen Anspruch auf den Ersatz der für die Anreise aufgewendeten Fahrtkosten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.02.2006

TE UVS Wien 1992/05/25 02/32/28/91-2

Begründung: Insp J stellte nach seiner Einvernahme im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 12.12.1991 den Antrag auf Zuerkennung der Reisekosten in der Höhe von S 116,-- (für Bahnfahrt von seinem Wohnort Wiener Neustadt zum Vernehmungsort Wien und wieder zurück). Dazu ist folgendes auszuführen: Insp J wurde zwecks Zeugeneinvernahme über dienstliche Wahrnehmungen geladen; die Ladung wurde ihm an seiner Dienststelle bei der Bundespoli... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.05.1992

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