Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (fortan: DiszBW) beauftragte das XXXX als zuständige Disziplinarbehörde des Beschwerdeführers mit Schreiben vom XXXX , GZ XXXX , im Falle des Beschwerdeführers Ermittlungen durchzuführen, aus generalpräventiven Gründen Disziplinaranzeige gegen ihn zu erstatten und Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (fortan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine nigerianische Staatsangehörige, stellte erstmals am 06.10.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 13.03.2019 wurde der Antrag der BF auf internationalen Schutz vom 06.10.2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 11.01.2021, verbessert mit Schriftsatz vom 15.02.2021, brachte Herr XXXX (= Beschwerdeführer vor dem Bundesverwaltungsgericht und Antragsteller vor der Datenschutzbehörde) eine Datenschutzbeschwerde gegen das XXXX (= erstmitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht und Erstbeschwerdegegner vor der Datenschutzbehörde) ein, weil er in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sei.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.07.2018 wurde Herr XXXX (im Folgenden: BF) als einer der fünf dort Beschäftigten begünstigten Behinderten zur Behindertenvertrauensperson für den Bereich der nicht dem Exekutivdienst zugeordneten Bediensteten der JA XXXX gewählt. Ein weiter Beschäftigter aus dem Kreis der dort tätigen begünstigten Behinderten wurde zur stellvertretenden Behindertenvertrauensperson gewählt. 2. Am selben Tag wurde der Leiter der JA XX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger, entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 24.11.2015 wurde der damaligen XXXX AG (im Folgenden: BF) ein Anteil an den Beiträgen für den Abwicklungsfinanzierungsmechanismus für das Jahr 2015 in Höhe von EUR 5.922.780,54 vorgeschrieben. I.2. Die dagegen erhobene Vorstellung wies die FMA nach Durchführung des Ermittlungsv... mehr lesen...