Entscheidungen zu § 34 AVG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Bvwg Erkenntnis 2021/10/7 W255 2245885-1

Entscheidungsgründe: 1.       Verfahrensgang: 1.1.    Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) steht (zuletzt) seit 05.02.2019 im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und bezieht seit 12.09.2019 Notstandshilfe. Seit 01.03.2019 ist der BF bei XXXX geringfügig beschäftigt. 1.2.    Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 09.06.2021, GZ: XXXX , wurde gegen den BF gemäß § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 300,- verhängt, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/9 W266 2240590-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des Arbeitsmarktservice (in der Folge AMS oder belangte Behörde) vom 10.03.2021 wurde über den Beschwerdeführer (BF) eine Ordnungsstrafe in Höhe von € 200,-- verhängt. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF sich in einer schriftlichen Stellungnahme zur Höhe seines Leistungsanspruches einer beleidigenden Schreibweise bedient hat. Dagegen erhob der BF fristgerecht Beschwerde, in der er im Wesentlichen ausfüh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.09.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/8/10 W228 2240213-1

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.08.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2019/12/9 W208 2224597-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren XXXX (einer Pflegschaftssache) wurde am 09.08.2018 von den beiden minderjährigen Kindern der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP), diese vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: BH), ein "Antrag auf Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen" beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) gestellt. Es folgte ein Ermittlungsverfahren mit mehrfachem Parteiengehör indem insbesondere die Vereinbarung übe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.12.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/6 L525 2221025-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des AMS Linz vom 3.6.2019 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 19.3.2019 bis zum 13.5.2019 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Beschwerde das Zustandekommen einer möglichen Beschäftigung vereitelt habe. Der Beschwerdeführer erhob mit Schreiben vom 4.6.2019 per e-AMS Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Darin füh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/20 L525 2211253-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 3.9.2018 führte der Beschwerdeführer aus, ihm sei beim Beratungstermin am 27.8.2018 durch einen näher bezeichneten Mitarbeiter des AMS Wels mitgeteilt worden, dass alle Kontrolltermine ab dem 18.9.2018 beim AMS Linz stattfinden würden. So führte der Beschwerdeführer weiter aus (Anm. des erkennenden Gerichtes: Rechtschreibfehler und Tippfehler immer im Original): "Auf meine Nachfrage warum? ‚Billige Antwort, weil ich es sage... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/5/4 W221 2143261-5

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.08.2017, zugestellt am 23.08.2017, wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 34 AVG eine Ordnungsstrafe in der Höhe von € 200,00 verhängt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Beschwerdeführer mit einem vom ihm eingebrachten E-Mail vom 10.08.2017 mit dem Wortlaut "Fook mi fook yu" sich jedenfalls einer beleidigenden Schreibweise bedient habe. Bei den ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.05.2018

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