Der Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 20. September 1991 enthält eine Einleitung, in der ausgeführt wird, daß die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. September 1987 an den Stickereiförderungsausschuß der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Vorarlberg den Antrag gestellt habe, für die angeführten neun Bescheide des Stickereiförderungsausschusses, mit welchen Unterstützungsbeiträge nach dem Stickereiförderungsgesetz gewährt worden seien, "neue Bescheidausfertigunge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren53 Wirtschaftsförderung
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §62 Abs3;StickereiförderungsG §15 Abs1;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZustG §6;
Rechtssatz: Weder aus § 18 Abs 3 AVG noch aus § 6 ZustG ergibt sich ein Anspruch auf Zustellung einer neuerlichen Ausfertigung einer Erledigung (einschließlich des Rechtes auf Anbringung der Voll... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck a.d. Mur vom 4. Jänner 1991 (dem nunmehrigen Beschwerdeführer z.H. seines damaligen Vertreters zugestellt am 14. Jänner 1991) wurde der Beschwerdeführer zahlreicher Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes schuldig erkannt und hiefür bestraft (Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen). 2. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers vom 28. Jänner 1991 wies der Landeshauptmann von Steiermark (die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §18 Abs4;
Rechtssatz: § 18 Abs 4 erster Satz AVG versteht - wie sich auch aus § 18 Abs 3 AVG ergibt - unter "alle schriftlichen Ausfertigungen" ausschließlich solche, die Parteien gegenüber ergangen sind (ihnen ausgefolgt oder zugestellt worden sind), also nicht auch Ausfertigungen, die im Akt der Behörde verbleiben. Daß die im Verwaltungsakt verbliebene Dur... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Dezember 1988 versagte der Bürgermeister der Stadt X der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für die Errichtung einer Plakatwand auf dem Grundstück 606/4, KG XY. Zur Begründung: wurde ausgeführt, daß die 15,30 m lange und 3,50 m hohe Plakattafel bereits konsenslos in einem Abstand von ca. 1,50 m parallel zur J-Straße errichtet worden sei. Der Erteilung einer Baubewilligung stehe der rechtswirksame Flächenwidmungsplan der Stadt X entgegen, in welchem die Grundfläc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs3;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat die Zulässigkeit einer vervielfältigten Bescheidausfertigung nicht von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht, sondern es der Beh überlassen, wann sie eine Bescheidausfertigung vervielfältigt (Hinweis E VS 20.12.1985, 85/18/0004, VwSlg 11983 A/1985). Schlagworte Vervielfält... mehr lesen...