RS Vwgh 1992/2/4 92/11/0021

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Veröffentlicht am 04.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs3;
AVG §62 Abs3;
VVG §3 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
ZustG §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/04/0280 1

Stammrechtssatz

Weder aus § 18 Abs 3 AVG noch aus § 6 ZustG ergibt sich ein Anspruch auf Zustellung einer neuerlichen Ausfertigung einer Erledigung (einschließlich des Rechtes auf Anbringung der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf neuen Bescheidausfertigungen).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110021.X06

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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