Entscheidungen zu § 14 Abs. 6 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Beschluss 2020/9/2 Ra 2020/05/0133

1        Mit Berufungsbescheid des Gemeindevorstands der Marktgemeinde H vom 5. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber als Eigentümer eines Superädifikates (Badehaus und Nebengebäude) gemäß § 35 Abs. 2 Z 2 NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) verpflichtet, das im nordwestlichen Bereich einer näher bezeichneten Liegenschaft errichtete Nebengebäude (Holzhütte mit raumbildender Überdachung) und näher bezeichnete Zubauten (Abstellraum, Schlafzimmer und Heizraum, Vorraum) zum Badehaus bis 28. F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.2020

RS Vwgh 2020/9/2 Ra 2020/05/0133

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14AVG §14 Abs6AVG §15AVG §44 Abs1VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: § 44 Abs. 1 AVG sieht vor, dass über jede mündliche Verhandlung eine Verhandlungsschrift nach den §§ 14 und 15 AVG aufzunehmen ist. Gemäß § 14 Abs. 6 AVG ist den beigezogenen Personen auf Verlangen eine Ausfertigung der Niederschrift auszufolgen oder zuzustellen. Dies gilt gemäß § 17 VwGVG 2014 auch für das Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.2020

TE Vwgh Beschluss 2014/12/18 Ra 2014/07/0095

Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.12.2014

RS Vwgh 2014/12/18 Ra 2014/07/0095

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §14 Abs6;AVG §14 Abs7;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §17;WRG 1959 §104;WRG 1959 §106;
Rechtssatz: Unter den in der außerordentlichen Revision nicht in Zweifel gezogenen Umständen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (freiwilliger Verzicht des Revisionswerbers bzw. desse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.2014

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