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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge BFA / belangte Behörde) teilte einer deutschen Staatsangehörigen (in Folge Beschwerdeführerin) mit Parteiengehör vom 21.10.2022 mit, dass sie aufgrund deren unrechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet ein Verfahren nach dem 8. Hauptstück des FPG eingeleitet haben und die Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen beabsichtigen. Um den Sachverhalt im Lichte d... mehr lesen...