TE Bvwg Erkenntnis 2023/1/31 W258 2262754-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 31.01.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten