Entscheidungen zu § 11a WettbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2007/11/6 5Ob154/07v

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Entscheidung | OGH | 06.11.2007

RS OGH 2006/10/11 16Ok7/06 (16Ok8/06), 5Ob154/07v

Norm: WettbG §11aVerordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln EG23
Rechtssatz: Im europäischen Kartellrecht findet die Auskunftspflicht insoweit eine Beschränkung, als solche Fragen nicht beantwortet werden müssen, die auf ein Geständnis abzielen. Diese Grenze ist im Hinblick auf das Grundrecht der Unternehmen, sich zu verteidigen, auch im österreichi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2006

RS OGH 2006/10/11 16Ok7/06 (16Ok8/06)

Norm: WettbG §11a
Rechtssatz: Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 11a Abs 1 WettbG idF der WettbGNov 2005 sind Unternehmer und Unternehmervereinigungen, die über erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der BWB verfügen und von denen sachdienliche Informationen erwartet werden können, insbesondere also Wettbewerber, Abnehmer und Lieferanten. Die Antragsgegnerin stellt Süßwaren her. Solche Produkte werden ni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2006

TE OGH 2006/10/11 16Ok7/06 (16Ok8/06)

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Entscheidung | OGH | 11.10.2006

RS OGH 2006/10/11 16Ok7/06 (16Ok8/06)

Norm: KartG 2005 §39WettbG §10 Abs1WettbG §11a
Rechtssatz: Im europäischen Kartellverfahrensrecht ist die Vertraulichkeit einer geforderten Auskunft weiterhin grundsätzlich kein Grund, ihre Erteilung zu verweigern, soweit ausreichende Sicherheit vor Preisgabe und unbefugter Verwertung der betreffenden Informationen gewährleistet ist. Diese Grundsätzen gelten auch für den nationalen Bereich. Die BWB ist bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2006

RS OGH 2004/10/11 16Ok15/04, 16Ok10/05, 16Ok13/05, 16Ok16/05, 16Ok19/05, 16Ok22/05, 16Ok25/05, 16Ok9

Norm: KartG 1988 §42bWettbG §11 Abs5WettbG §11a
Rechtssatz: Der vom Kartellgericht nach Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde zu erlassende Auftrag zur Auskunftserteilung ist seiner systematischen Einordnung nach eine Maßnahme, die der Bundeswettbewerbsbehörde ermöglichen soll, die ihr eingeräumte Ermittlungsbefugnis wirksam auszuüben. Eine solche Maßnahme ist auf die Wahrnehmung jener Aufgaben beschränkt, die der Bundeswettbewerbsbehörde nach de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2004

TE OGH 2004/10/11 16Ok15/04

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Entscheidung | OGH | 11.10.2004

Entscheidungen 1-7 von 7

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