Entscheidungen zu § 78 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1995/7/27 1Ob1/95

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Entscheidung | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95, 1Ob30/11k

Norm: B-VG Art7 Abs1WRG §77WRG §78
Rechtssatz: Wassergenossenschaften kommt keine Gestaltungsfreiheit in dem Sinn zu, daß zur Leistung eines Anschlußgebühren-Ergänzungsbeitrags verpflichtete Mitglieder unterschiedlich behandelt werden dürften. Entscheidungstexte 1 Ob 1/95 Entscheidungstext OGH 27.07.1995 1 Ob 1/95 Veröff: SZ 68/132 1 Ob 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95, 1Ob30/11k

Norm: WRG §74WRG §77WRG §78
Rechtssatz: Die von einer freiwilligen Wassergenossenschaft beschlossene "Anschlußgebühren-Ordnung" ist ein "besonderes Übereinkommen" der Mitglieder im Sinn des § 78 Abs 2 WRG. Ein solches "besonderes Übereinkommen" wird erst nach rechtskräftiger Genehmigung durch die Wasserrechtsbehörde mit konstitutivem Beschluß wirksam und wirkt nicht zurück. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95

Norm: WRG §77WRG §78
Rechtssatz: Mangels entsprechender Regelung in einer "Anschlußgebühren-Ordnung", wann ein Anschlußgebühren-Ergänzungsbeitrag entsteht, ist für das Entstehen der Beitragsschuld der Eintritt des vermehrten Wasserverbrauchs maßgeblich. Sofern dazu die Notwendigkeit der Herstellung oder Änderungen baulicher Anlagen nicht besteht, ist dies der Antrag des Bauwerbers auf Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95

Norm: WRG §78
Rechtssatz: Fehlt in einer "Anschlußgebühren-Ordnung" eine Regelung darüber, wann ein Anschlußgebühren-Ergänzungsbeitrag entsteht, dann entsteht die Beitragsschuld des Mitglieds einer Wassergenossenschaft und Anschlußwerbers zufolge seines vermehrten Wasserverbrauchs, sofern dabei die Herstellung oder Änderungen baulicher Anlagen notwendig ist, mit dem Anschluß des Gebäudes an die Wasserleitung. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1995/7/27 1Ob1/95

Norm: ABGB §6WRG §78
Rechtssatz: Auch als "Gebührenordnungen" von Wassergenossenschaften bezeichnete "besondere Vereinbarungen" iS des § 78 WRG sind wie Satzungen öffentlich-rechtlicher und gleichfalls behördlich genehmigter Ausdruck des Willens der Genossenschaftsmitglieder und daher wie generelle Normen und nicht wie Verträge auszulegen. Entscheidungstexte 1 Ob 1/95 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1995

Entscheidungen 1-6 von 6

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