Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78;
Rechtssatz: Änderungen der Satzungen oder des Maßstabes für die Aufteilung der Kosten nach § 78 WRG werden ebenso wie die Beschlüsse über die Satzungen von Wassergenossenschaften ab ihrer bescheidmäßigen Anerkennung durch die Verwaltungsbehörde mit... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist auf das den Verfahrensparteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Juli 1988, Zl. 88/07/0049, hinzuweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 27. Jänner 1988 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, mit welchem die belangte Behörde die erstinstanzliche Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers, ihn mit der Gp. X in der KG G zwangsweise ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die nachträgliche Einbeziehung von Liegenschaften in eine Wassergenossenschaft bedeutet eine Änderung des Umfanges der Wassergenossenschaft und macht daher eine - gemäß § 77 Abs 5 WRG der Genehmigung durch die Wasserrechtsbehörde bedürftige - Satzungsänderung erforderlich (Hinweis E 22.3.1988, 84/07/0391). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Jänner 1990 stellte die Agrarbezirksbehörde Stainach (AB) gemäß §§ 1 und 3 des Steiermärkischen Agrargemeinschaftengesetzes 1985, LGBl. 8/1986 (StAgrGG), fest, daß die zu je einem Neuntel "im Eigentum" von "näher angeführten Liegenschaften" stehende Liegenschaft EZ, KG K, sogenannte "R Auen", eine agrargemeinschaftliche Liegenschaft darstelle. Gleichzeitig erließ die AB gemäß § 2 Abs. 3 sowie §§ 6 und 43 StAgrGG für die Agrargemeinschaft "R Au" - die mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AgrGG Stmk 1985 §2 Abs3;AgrGG Stmk 1985 §43 Abs1;AgrGG Stmk 1985 §43 Abs2 litd;AgrGG Stmk 1985 §6;FlVfGG §15;FlVfGG §36 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §93;
Rechtssatz: Im konkreten Fall steht die von der AgrBeh für eine Agrargemeinschaft fest... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 1985 genehmigte der Landeshauptmann von Steiermark gemäß §§ 87 Abs. 4, 77 Abs. 5 und 78 WRG 1959 eine Änderung der Satzungen des beschwerdeführenden Wasserverbandes, die unter anderem die Aufnahme der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Gemeinde als Mitglied vorsah. Aufgrund der Berufung dieser Gemeinde wurde der Bescheid jedoch vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft mit Bescheid vom 15. Juli 1987 gemäß § 87 Abs. 4 und § 77... mehr lesen...
Index: L69306 Wasserversorgung Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §10 Z1;Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §20;Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §3;Satzung Wasserverband Grenzland Südost 1979 §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §87 Abs4;
Rechtssatz: Der Beitritt zu einem Wasserverband kann wirksam auch unter einem Vorbehalt erklärt werden. Aus de... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 2. März 1982, Zlen. 81/07/0179, 0180, und vom 26. Februar 1985, Zl. 84/07/0365, verwiesen. Mit dem letztangeführten Erkenntnis war der Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Oktober 1984, demzufolge einem von der Beschwerdeführerin erhobenen Devolutionsantrag gemäß § 73 AVG 1950 keine Folge gegeben worden war, behoben worden. In der Folge übermittelte die b... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §141;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78 Abs3 litb;WRG 1959 §84;
Rechtssatz: Sahen die Satzungen einer Wassergenossenschaft, deren Zweck die Trinkwasserversorgung ist, einen Maßstab über die Aufteilung der Herstellungs-, Betriebs- und Haltungskosten nicht vor und liegt hinsichtlich der Einhebung derartiger Kosten nach einem an der Quadratmeteranzahl zugebauter Wohnfläche o... mehr lesen...
Die im gegenwärtigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Wassergenossenschaft "XY" in G, im folgenden kurz als "mitb. P." bezeichnet, legte im Dezember 1961 dem Amte der Steiermärkischen Landesregierung im Sinne des § 141 (Abs. 1) des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215 (WRG 1959), die mit Beschluß der Generalversammlung vom 8. Juni 1961 geänderten Satzungen mit dem Antrag auf Genehmigung vor. Nach Ausweis dieser Satzungen (§ 3) sind Mitglieder der Wassergenossensch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §141 Abs1; WRG 1959 §77 Abs5; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 141 heute WRG 1959 § 141 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 141 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...