Entscheidungen zu § 5 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2010/4/20 1Ob41/10a

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Michael W*****, vertreten durch Dr. Franz Podovsovnik, Rechtsanwalt in Wien, sowie 2.) Katharina W*****, und 3.) Matthias W*****, beide vertreten durch Dr. Philipp Pelz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Pa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.04.2010

TE OGH 2004/8/12 1Ob295/03v

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Entscheidung | OGH | 12.08.2004

TE OGH 2004/2/10 1Ob56/03x

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Entscheidung | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 1Ob56/03x

Norm: WRG §5WRG §8
Rechtssatz: Gewerblich geführte Canyoning-Touren gehen über den "großen" Gemeingebrauch des § 8 Abs 1 WRG hinaus und bedürfen daher zu ihrer Durchführung der Zustimmung des Grundeigentümers. Entscheidungstexte 1 Ob 56/03x Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 56/03x Veröff: SZ 2004/18 European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

TE OGH 1993/1/29 1Ob38/92 (1Ob39/92)

Begründung: Der Erstkläger ist zur Hälfte, der Zweit- und die Drittklägerin sind je zu einem Viertel Eigentümer einer Liegenschaft in der Katastralgemeinde Nußdorf. Die Rechtsvorgänger der Kläger erwarben das deren Gutsbestand bildende und das angrenzende Grundstück am 8.10.1958, deren Rechtsvorgänger waren von 1946 bis 1958 Eigentümer dieser Grundstücke. Weder diesen noch den unmittelbaren Rechtsvorgängern der Kläger war beim Erwerb der Grundstücke mitgeteilt worden, daß diese Gr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1993

TE OGH 1989/4/5 1Ob6/89

Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin der Grundstücke 262 und 376 je KG Sattendorf. Diese Grundstücke grenzen im Süden an das Grundstück 502/1 Ossiachersee, das als öffentliches Wassergut im Eigentum der klagenden R*** Ö*** steht. Bei Anlegung des Grundkatasters führte die den Grundstücken 262 und 376 entsprechende Grundfläche die Bezeichnung 501 KG Sattendorf; dieses Grundstück wurde um das Jahr 1951 in die Grundstücke 501/1 und 501/2, deren Bezeichnung später in 262 und 376 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.04.1989

TE OGH 1988/2/10 1Ob55/87

Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 151 KG Finklham, zu der auch die Grundstücke 956/1, 956/3, 958, 1408/2, 880 und 879/1 gehören; Rechtsvorgänger waren die Eltern des Erstklägers. Das Grundstück 1370/3 ist im Grundstücksverzeichnis II - öffentliches Gut - der KG Finklham als Weg aufgenommen; es ist etwa 170 m lang und 3 m breit, verläuft entlang dem östlichen Ufer des Innbaches und grenzt an das Grundstück 956/1 und das Grundstück 1407/1 (= Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.1988

TE OGH 1987/10/21 1Ob33/87

Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 2. August 1914 verkaufte die politische Gemeinde Zell am Moos den in ihrem Eigentum stehenden Zeller See (Irrsee), EZ 143 KG Zell am Moos, ein Privatgewässer, um den Preis von 40.000 Kronen an Ferdinand R***. Gemäß Punkt IV des Kaufvertrages "bedingt sich die verkaufende Gemeinde für sich die nachstehenden unentgeltlichen Dienstbarkeiten auf immerwährende Zeiten auf dem ganzen Zeller See und zwar: a) der freien Schiff- und Floßfahrt mit Ruder- ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1987

RS OGH 1986/9/3 1Ob31/86, 1Ob33/87, 1Ob56/03x

Norm: WRG §5WRG §8
Rechtssatz: Vom Gemeingebrauch ist nur eine Nutzung des Wassers umfaßt, die die gleiche Benutzung durch andere nicht ausschließt; eine "Ausschließung" ist nur nicht schon darin gelegen, daß an derselben Stelle der Gemeingebrauch nicht gleichzeitig von mehreren ausgeübt werden kann. Es darf nur die Inanspruchnahme den Gebrauch durch andere nicht unangemessen lang hindern. Das Setzen einer Boje, die an einer im Seegrund angebra... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.09.1986

TE OGH 1985/12/11 1Ob23/85

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 48 KG Laimbach, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 181 dieser Katastralgemeinde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 13.5.1974, Wa-203-1973, wurde dem Beklagten die Errichtung und der Betrieb einer Fischteichanlage bewilligt; es wurde ausgesprochen, daß das Maß der Wasserbenutzung sich aus dem vorgesehenen Zuleitungsrohr mit einem Durchmesser von 100 mm bei einem angenommenen Gef... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1985/12/11 1Ob23/85

Norm: ABGB §413WRG §3WRG §5WRG §9WRG §39
Rechtssatz: Die Verfügungsgewalt des Eigentümers eines fließenden Privatgewässers ist dadurch eingeschränkt, daß er ohne wasserrechtliche Bewilligung auf den Lauf und die Beschaffenheit des Wassers nicht Einfluß nehmen und den natürlichen Abfluß nicht willkürlich zum Nachteil eines unteren Grundstückes ändern darf. Entscheidungstexte 1 Ob 23/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1985

TE OGH 1980/3/5 1Ob4/80

Der Beklagte ist auf Grund des Kaufvertrages vom 12. September 1974 Eigentümer der Liegenschaft EZ 158 KG G mit dem Grundstück 286/5 Wiese (in Natur Einfamilienhaus G 140) und, 100 bis 150 m davon entfernt, dem in der KG R liegenden Überlandgrundstück 279/53 Wiese. Die klagende Partei, die Republik Österreich (Österreichische Bundesforste), ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1 KG R, zu der u. a. das Grundstück 279/1 See (Abersee), bei welchem es sich um den Wolfgangsee handelt, ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1980

RS OGH 1980/3/5 1Ob4/80, 1Ob55/87, 1Ob6/89, 1Ob38/92 (1Ob39/92), 1Ob295/03v, 1Ob41/10a, 1Ob100/13g,

Norm: WRG §4WRG §5WRG §8
Rechtssatz: Die Grenze des Wasserbettes ist nach dem regelmäßig wiederkehrenden ordentlichen höchsten Wasserstand zu ziehen. Hilfsweise wird bei Fehlen eines Ufergrates zur Beurteilung auch herangezogen werden können, ob die regelmäßig überflutete Fläche unproduktiv ist oder ob sie genutzt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 4/80 Entscheidungstext OGH 05.03.1980 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1980

RS OGH 1961/1/25 1Ob398/60

Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIWRG §5WRG §13
Rechtssatz: Tragender Grundsatz des Wasserrechtes: jede Wasserverschwendung ist zur vermeiden und daher unzulässig. Schadenersatzpflicht eines Wasserberechtigten, der ohne tatsächlichen Bedarf sein Wasserrecht ausnützt, dem öffentlichen Gewässer Wasser entnimmt und damit andere Wasserberechtigte schädigt. "Schikanöse Rechtsausübung" eines Wasserberechtigten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1961

RS OGH 1958/11/26 1Ob355/58

Norm: WRG §5WRG §8
Rechtssatz: Wer Wasserwelle und Bett eines öffentlichen Gewässers über den Gemeingebrauch hinaus ohne Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung benützt, bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers; die erteilte wasserrechtliche Bewilligung schließt auch das Recht zur unentgeltlichen Benützung des Bettes in sich. Entscheidungstexte 1 Ob 355/58 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1958

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