Baumeister Ing. HP - in der Folge als mitbeteiligte Partei (mitb. P.) bezeichnet - reichte am 1. März 1962 bei der Marktgemeinde B unter Beilage von Plänen ein Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung der "Verrohrung meines geplanten Baugeländes und der angrenzenden Parzellen" ein. In der beigegebenen Baubeschreibung hieß es: "Da das Niveau des Bauhofes um ca. 1 m erhöht werden muß und sich in diesem Gelände derzeit Wassergräben befinden, die die hangseitigen Parzellen entwässern, ist... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §40 Abs1; WRG 1959 § 40 heute WRG 1959 § 40 gültig ab 11.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2005 WRG 1959 § 40 gültig von 22.12.2003 bis 10.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 ... mehr lesen...