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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §40 Abs1;Beachte
Siehe: 92/07/0162 E 14. März 1995 RS 3Rechtssatz
Durch Anlagen der in § 40 Abs 1 WRG 1959 bezeichneten Art werden nur solche Herstellungen erfasst, die der Veränderung des bisherigen Wasserhaushaltes eines Gebietes zugunsten der Herabsetzung seines Wassergehaltes zu dienen bestimmt sind.Durch Anlagen der in Paragraph 40, Absatz eins, WRG 1959 bezeichneten Art werden nur solche Herstellungen erfasst, die der Veränderung des bisherigen Wasserhaushaltes eines Gebietes zugunsten der Herabsetzung seines Wassergehaltes zu dienen bestimmt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001027.X01Im RIS seit
26.03.2002Zuletzt aktualisiert am
16.12.2015