Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §137 Abs4 liti;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §39 Abs1;
Rechtssatz: Ob privatrechtliche Vereinbarungen oder ein Übereinkommen gemäß § 111 Abs 3 WRG bezüglich der Nutzung auf einer Parzelle befindlicher Wässer abgeschlossen wurden, ist für die strafrechtliche Beurteilung der Nichterfüllung oder nicht fristgerechten Erfüllung eines Auftrages nach § 138 A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer wandten sich mit Eingabe vom 22. September 1987 an die Bezirkshauptmannschaft (im folgenden: BH), weil der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück 1474 der KG N ein Verdunstungsbecken zugeschüttet habe, was zur Folge habe, daß Grundstücke der Beschwerdeführer wegen zu hoher Feuchtigkeit nicht zu bewirtschaften seien. Die BH führte eine mit einem Ortsaugenschein verbundene mündliche Verhandlung durch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39 Abs2;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 39 Abs 1 und des § 39 Abs 2 WRG handelt es sich um die Regelung des natürlichen Abflusses (Abs 1) oder des natürlichen Ablaufes (Abs 2) eines Gewässers auf landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Grundstücken. Natürlich ist der Ablauf des Wassers, den sich das Wass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39 Abs3;
Rechtssatz: Das in § 39 Abs 1 WRG enthaltende Verbot der Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse wird nicht insoweit eingeschränkt, als eine solche im Interesse der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke erfolgt. Der Fall des § 39 Abs 3 WRG betrifft vielmehr nicht eine gezielt vorgenommene Änderung der Abfluss... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39 Abs3;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG 1959 kann richtigerweise nicht damit begründet werden, dass eine allfällige wasserrechtliche Bewilligung nicht auf § 39 WRG 1959 gestützt werden könnte, wenn eine Bewilligung auf anderer Rechtsgrundlage, etwa nach § 41 Abs 2 WRG 1959, in Bet... mehr lesen...