Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §100 Abs2;WRG 1959 §101 Abs2;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: Stellt die Abtragung einer alten Brücke und deren Ersatz durch einen Damm keine notwendige Folge eines zum bevorzugten Wasserbau erklärten Kraftwerkbaues dar, sondern wurde sie nur durch diesen Kraftwerksbau erst möglich gemacht, dann stellt das Projekt auf Abtragung der alten Brücke eine Maßnahme nach § 38 WRG 19... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §6 Z1WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):3415/79
Rechtssatz: Auch ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iS des WasserrechtsG 1959) kann ein Wirtschaftsgut sein. In einem Anspruch auf eine quantitativ höhere Wassernutzung... mehr lesen...