Entscheidungen zu § 38 Abs. 3 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-61 von 61

RS Vwgh 1987/11/26 84/07/0242

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass eine Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete für zwanzig - bis dreißigjährige Hochwässer (§ 38 Abs 3 WRG 1959) nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht wird, kann nicht gefolgert werden, dass eine derartige Festlegung (Ersichtlichmachung) unverbindlich sei und daher nur jene Flächen zum Hochwasserabflussge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1987

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