Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass eine Ersichtlichmachung der Grenzen der Hochwasserabflussgebiete für zwanzig - bis dreißigjährige Hochwässer (§ 38 Abs 3 WRG 1959) nicht im Landesgesetzblatt kundgemacht wird, kann nicht gefolgert werden, dass eine derartige Festlegung (Ersichtlichmachung) unverbindlich sei und daher nur jene Flächen zum Hochwasserabflussge... mehr lesen...