Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg; WRG 1959 §21 Abs1; WRG 1959 §27 Abs1 litc; WRG 1959 §32 Abs2 litc; WRG 1959 § 21 heute WRG 1959 § 21 gültig ab 23.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2018 WRG 1959 § 21 gültig von 01.01.2014 bis 22.11.2018... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 5. Februar 1990 wurde der B. & Co. KG (= Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei) die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Schotter aus der X zwischen Strom-km xx und xy in den Gemeindegebieten von L und S unter näher genannten Nebenbestimmungen erteilt und im Wasserbuch der Stadt L unter PZ 945 eingetragen. Als Frist für den Baubeginn wurde der 1. Juli 1991 festgesetzt. Die wasserrechtliche Bewilligung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §112;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frist zur Festlegung der Konsensdauer iSd § 21 Abs. 1 WRG 1959 handelt es sich nicht um eine "Bauvollendungsfrist" iSd § 112 WRG 1959. Eine Fristhemmung nach § 112 Abs. 2 WRG 1959 kommt daher - unbeschadet eines gestellten Antrages - schon aus diesem Grunde nicht in ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft V (BH) vom 4. Juni 2002 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage für die Objekte M. 3, 4 und 5 auf den Grundstücken .81/8, .81/1, .81/7 und 1302/1, alle KG S., und der Einleitung der gereinigten Abwässer in einen Vorfluter bis zur Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisationsanlage, längstens jedoch bis 31. Dezember 2003, erteilt. Als Baufertigstellungsfrist wurde der 3... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;
Rechtssatz: Mit dem Ablauf der Bewilligungsfrist erlischt zwar nach § 27 Abs 1 lit c WRG 1959 das Wasserbenutzungsrecht. Das bedeutet aber nicht, dass damit auch gleichzeitig der Bewilligungsbescheid selbst rückwirkend aus dem Rechtsbestand beseitigt wird. Dies hätte nämlich die Folge, dass einem während der Bewilligungsdauer rechtmäßi... mehr lesen...
Index: L37162 Kanalabgabe KärntenL82302 Abwasser Kanalisation Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;GdKanalisationsG Krnt 1999 §5 Abs1 lita;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0017 E 27. Juli 2001 RS 2(Hier: Kenntnis der Wasserrechtsbehörde vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 lit. a K-GKG bzw. von der fehlenden Anschlussmöglichkeit - l... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Jänner 1987 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich (kurz: LH) der beschwerdeführenden Partei unter Spruchpunkt I die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus einem näher bezeichneten Grundstück in einer maximalen Menge von 100 l/s bzw. 8.640 m3/d beschränkt auf die Verwendung als Kühlwasser in einem Entspannungsverdampfer sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu dienenden Anlagen unter näher genannten Nebenbestimmungen. Mit B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 13. März 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft V (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage für die Objekte M 3, 4 und 5, insgesamt für 38 EGW. Das biologisch gereinigte Abwasser sollte in die Vellach als Vorfluter eingeleitet werden. Im darüber vor der BH abgeführten Verwaltungsverfahren wies die gewässerökologische Amtssachverständige in einer Stellungnahme vom 4. S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Mai 1994 erteilte der Landeshauptmann von Tirol der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter Abweisung der von der Beschwerdeführerin erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben die wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme zum Betrieb einer Wärmepumpe und befristete die erteilte Wasserbenutzungsbewilligung mit dem 31. Dezember 2004. Auf Grund der von der Beschwerdeführerin gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung ä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zu § 21 WRG 1959 idF der Nov BGBl 252/1990 (EB zur RV 1152 BlgNR, XVII. GP, 24f) ist die Absicht des Gesetzgebers ableitbar, die Hortung von Wasserbenutzungsrechten zu vermeiden, Wasserbenutzungsrechte generell möglichst kurz zu befristen und ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. November 1997 stellte die beschwerdeführende Partei den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer dezentralen und naturnahen Abwasserreinigungsanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 23. Jänner 1998 wurde dieser Antrag der beschwerdeführenden Partei unter näher genannten Bedingungen und Auflagen befristet bis 31. Dezember 2023 bewilligt. Unter Punkt 7. der Nebenbestimmungen dieses Bescheides wurde festgelegt, ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war (und ist) Eigentümer am Ufer des T-Sees gelegener Grundstücke, von denen er einige veräußert hat. Eines der vormals dem Erstbeschwerdeführer gehörenden Grundstücke hat der Zweitbeschwerdeführer, sein Enkel, erworben. Über diese Seegrundstücke fließt ein als "F-Bach" bezeichnetes Gewässer, das auf dem Grundstück des Erstbeschwerdeführers in den T-See mündet und dessen Verbauung der Erstbeschwerdeführer in den frühen Fünfzigerjahren des vergangenen Jahr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs3;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Das Aufwandersatzbegehren des als mitbeteiligte Partei im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftretenden Grundeigentümers ist dann abzuweisen, wenn sich eine durch einen Anfechtungserfolg bewirkte Berührung seiner Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 WRG 1959 auf einen au... mehr lesen...
Den Gegenstand der mit diesem Erkenntnis erledigten Beschwerden bilden wasserrechtliche Bescheide im Zusammenhang mit der so genannten dritten Wiener Wasserleitung, für welche der in den nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadt Wien (im Folgenden: MP) mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1971 zur Ausführung des geplanten Grundwasserwerkes M.er Senke mit einer Wasserentnahme im Höchstausmaß von 742 l/s aus den Horizontalfilterbrunnen M. I und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Das verfolgbare bestehende Recht der durch das bewilligte W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGG Art5;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Di... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Dezember 1995 beantragte die mitbeteiligte Partei die wasserrechtliche Bewilligung 1. der Entsandungsanlage M, 2. der durch das Projekt Entsandungsanlage M erforderlichen Änderungen der Wasserkraftanlage I am Pbach und 3. der Abwasserbeseitigungsanlage des Pumpenhauses. Hiezu wurde ausgeführt: "Mit do. Bescheid vom 16.7.1951 ... wurde unter Hinweis auf die generelle wasserrechtliche Bewilligung des Ministeriums für Landwirtschaft vom 9.3.1939 ... die wass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Das Gesetz gibt auch die Möglichkeit im Rahmen einer (einheitlichen) wasserrechtlichen Bewilligung eines Projektes bei der Festsetzung der Dauer der Bewilligung auf eine abgestufte Projektsverwirklichung Bedacht zu nehmen. Es ist daher grundsätzlich zulässig - wie im Beschwerdefall - im Rahmen einer bewilligten Änderung einer wasserrechtlichen Be... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) vom 23. September 1992 wurde den Beschwerdeführern gemäß den §§ 21 Abs. 1, 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 98, 107, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Kläranlage mit anschließender Einleitung biologisch gereinigten Abwassers in einen Vorflutgraben, befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation, längstens jedoch bis zum 31. Dezember... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Inhalts, dass eine wasserrechtliche Bewilligung befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation erteilt wird, stellt eine Befristung im Sinne des § 21 Abs 1 WRG dar (Hinweis E 11.3.1997, 95/07/0036). Für solcherart befristete Wasserbenutzungsrechte gelten dah... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig macht. Die Behör... mehr lesen...
In der Katastralgemeinde Rekawinkel besteht eine Wasserversorgungsanlage, die der Versorgung des ehemaligen Gutes Quellenhof mit Trink- und Nutzwasser diente und deren Errichtungszeitpunkt in den ersten beiden Jahrzehnten unseres Jahrhunderts anzusiedeln, aber nicht mehr genau festzustellen ist. Im Zuge zahlreicher Grundteilungen wurden zwischen den Eigentümern der Teilungsgrundstücke Wasserleitungsdienstbarkeiten begründet und bücherlich einverleibt. Im Jahre 1982 waren rund 30 Haush... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig macht. Die Behör... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 28. Mai 1998 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer einer näher bezeichneten bebauten Liegenschaft zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der mitbeteiligten Gemeinde verpflichtet. In diesem Bescheid heißt es (ua.) weiter, der Bauentwurf für den Hausanschluss (Hauskanalanlage) sei innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ab Funktionsfähigkeit der Abwasserreinigungsanlage bzw. ab Freigabe des betreffenden Kanalstr... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Befristung der wasserrechtlichen Bewilligung einer hauseigenen Pflanzenkläranlage mit dem Wortlaut: "bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation" hindert gerade auf Grund der... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1977 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Perg (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der aus dem Wohnhaus auf der Grundparzelle Nr. 602/1, KG A., Gemeinde W., anfallenden geklärten Abwässer in einen unbenannten Zubringer des T.-Baches sowie die Errichtung der hiezu erforderlichen Anlagen nach Maßgabe der entsprechenden Projektunterlagen sowie weiteren Vorschreibungen. Die Bewilligung wurde ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig m... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 2 Stammrechtssatz Wird ein bewilligtes Wasserbenutzungsrecht mit einem bestimmten Zeitpunkt befristet, soferne nicht eine "Anschlußmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisation" bereits früher besteht, so legt letztere Nebenbestimmung dem Bescheidadressaten ke... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 11. Mai 1971 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde dem Beschwerdeführer die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage auf Parzelle NN, KG. S, Gemeinde Gmunden (vierkammerige Kläranlage, Sickerschacht, Versickerung der mechanisch gereinigten Abwässer auf derselben Parzelle), "... wenn die im Amtsgutachten der Verhandlungsschrift vom 6.5.1971 unter Abschnitt A, Ziffer 1 - 9, angeführten Bedingungen und Auflagen un... mehr lesen...