Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 13. März 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft V (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage für die Objekte M 3, 4 und 5, insgesamt für 38 EGW. Das biologisch gereinigte Abwasser sollte in die Vellach als Vorfluter eingeleitet werden. Im darüber vor der BH abgeführten Verwaltungsverfahren wies die gewässerökologische Amtssachverständige in einer Stellungnahme vom 4. S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Mai 1994 erteilte der Landeshauptmann von Tirol der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unter Abweisung der von der Beschwerdeführerin erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben die wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme zum Betrieb einer Wärmepumpe und befristete die erteilte Wasserbenutzungsbewilligung mit dem 31. Dezember 2004. Auf Grund der von der Beschwerdeführerin gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung ä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zu § 21 WRG 1959 idF der Nov BGBl 252/1990 (EB zur RV 1152 BlgNR, XVII. GP, 24f) ist die Absicht des Gesetzgebers ableitbar, die Hortung von Wasserbenutzungsrechten zu vermeiden, Wasserbenutzungsrechte generell möglichst kurz zu befristen und ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. November 1997 stellte die beschwerdeführende Partei den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer dezentralen und naturnahen Abwasserreinigungsanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 23. Jänner 1998 wurde dieser Antrag der beschwerdeführenden Partei unter näher genannten Bedingungen und Auflagen befristet bis 31. Dezember 2023 bewilligt. Unter Punkt 7. der Nebenbestimmungen dieses Bescheides wurde festgelegt, ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war (und ist) Eigentümer am Ufer des T-Sees gelegener Grundstücke, von denen er einige veräußert hat. Eines der vormals dem Erstbeschwerdeführer gehörenden Grundstücke hat der Zweitbeschwerdeführer, sein Enkel, erworben. Über diese Seegrundstücke fließt ein als "F-Bach" bezeichnetes Gewässer, das auf dem Grundstück des Erstbeschwerdeführers in den T-See mündet und dessen Verbauung der Erstbeschwerdeführer in den frühen Fünfzigerjahren des vergangenen Jahr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs3;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Das Aufwandersatzbegehren des als mitbeteiligte Partei im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftretenden Grundeigentümers ist dann abzuweisen, wenn sich eine durch einen Anfechtungserfolg bewirkte Berührung seiner Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 WRG 1959 auf einen au... mehr lesen...
Den Gegenstand der mit diesem Erkenntnis erledigten Beschwerden bilden wasserrechtliche Bescheide im Zusammenhang mit der so genannten dritten Wiener Wasserleitung, für welche der in den nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadt Wien (im Folgenden: MP) mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1971 zur Ausführung des geplanten Grundwasserwerkes M.er Senke mit einer Wasserentnahme im Höchstausmaß von 742 l/s aus den Horizontalfilterbrunnen M. I und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Das verfolgbare bestehende Recht der durch das bewilligte W... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: StGG Art5;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117 Abs4;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Di... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Dezember 1995 beantragte die mitbeteiligte Partei die wasserrechtliche Bewilligung 1. der Entsandungsanlage M, 2. der durch das Projekt Entsandungsanlage M erforderlichen Änderungen der Wasserkraftanlage I am Pbach und 3. der Abwasserbeseitigungsanlage des Pumpenhauses. Hiezu wurde ausgeführt: "Mit do. Bescheid vom 16.7.1951 ... wurde unter Hinweis auf die generelle wasserrechtliche Bewilligung des Ministeriums für Landwirtschaft vom 9.3.1939 ... die wass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Das Gesetz gibt auch die Möglichkeit im Rahmen einer (einheitlichen) wasserrechtlichen Bewilligung eines Projektes bei der Festsetzung der Dauer der Bewilligung auf eine abgestufte Projektsverwirklichung Bedacht zu nehmen. Es ist daher grundsätzlich zulässig - wie im Beschwerdefall - im Rahmen einer bewilligten Änderung einer wasserrechtlichen Be... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) vom 23. September 1992 wurde den Beschwerdeführern gemäß den §§ 21 Abs. 1, 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 98, 107, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer biologischen Kläranlage mit anschließender Einleitung biologisch gereinigten Abwassers in einen Vorflutgraben, befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation, längstens jedoch bis zum 31. Dezember... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §21 Abs3;
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Inhalts, dass eine wasserrechtliche Bewilligung befristet bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation erteilt wird, stellt eine Befristung im Sinne des § 21 Abs 1 WRG dar (Hinweis E 11.3.1997, 95/07/0036). Für solcherart befristete Wasserbenutzungsrechte gelten dah... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig macht. Die Behör... mehr lesen...
In der Katastralgemeinde Rekawinkel besteht eine Wasserversorgungsanlage, die der Versorgung des ehemaligen Gutes Quellenhof mit Trink- und Nutzwasser diente und deren Errichtungszeitpunkt in den ersten beiden Jahrzehnten unseres Jahrhunderts anzusiedeln, aber nicht mehr genau festzustellen ist. Im Zuge zahlreicher Grundteilungen wurden zwischen den Eigentümern der Teilungsgrundstücke Wasserleitungsdienstbarkeiten begründet und bücherlich einverleibt. Im Jahre 1982 waren rund 30 Haush... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig macht. Die Behör... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 28. Mai 1998 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer einer näher bezeichneten bebauten Liegenschaft zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der mitbeteiligten Gemeinde verpflichtet. In diesem Bescheid heißt es (ua.) weiter, der Bauentwurf für den Hausanschluss (Hauskanalanlage) sei innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ab Funktionsfähigkeit der Abwasserreinigungsanlage bzw. ab Freigabe des betreffenden Kanalstr... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Befristung der wasserrechtlichen Bewilligung einer hauseigenen Pflanzenkläranlage mit dem Wortlaut: "bis zum möglichen Anschluss an die Ortskanalisation" hindert gerade auf Grund der... mehr lesen...
Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1977 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Perg (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der aus dem Wohnhaus auf der Grundparzelle Nr. 602/1, KG A., Gemeinde W., anfallenden geklärten Abwässer in einen unbenannten Zubringer des T.-Baches sowie die Errichtung der hiezu erforderlichen Anlagen nach Maßgabe der entsprechenden Projektunterlagen sowie weiteren Vorschreibungen. Die Bewilligung wurde ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig m... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 2 Stammrechtssatz Wird ein bewilligtes Wasserbenutzungsrecht mit einem bestimmten Zeitpunkt befristet, soferne nicht eine "Anschlußmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisation" bereits früher besteht, so legt letztere Nebenbestimmung dem Bescheidadressaten ke... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 11. Mai 1971 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde dem Beschwerdeführer die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage auf Parzelle NN, KG. S, Gemeinde Gmunden (vierkammerige Kläranlage, Sickerschacht, Versickerung der mechanisch gereinigten Abwässer auf derselben Parzelle), "... wenn die im Amtsgutachten der Verhandlungsschrift vom 6.5.1971 unter Abschnitt A, Ziffer 1 - 9, angeführten Bedingungen und Auflagen un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 2 Stammrechtssatz Wird ein bewilligtes Wasserbenutzungsrecht mit einem bestimmten Zeitpunkt befristet, soferne nicht eine "Anschlußmöglichkeit an eine öffentliche Kanalisation" bereits früher besteht, so legt letztere Nebenbestimmung dem Bescheidadressaten ke... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Erteilt eine Behörde ein Recht auf Abwasserversickerung "befristet bis zur Möglichkeit des Anschlusses an eine Ortskanalisation mit zentraler Abwasserreinigung", so kommt damit klar zum Ausdruck, daß die Behörde den Bestand des Rechtes auf Abwasserversickerung au... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 1994 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 31b, 99, 105 und 111 WRG 1959, unter näher ausgeführten Auflagen, die wasserrechtliche Bewilligung für die "- Ausstattung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk als vom LH ermächtigte Behörde vom 4. Dezember 1995 ..., wasserrechtlich bewilligten Deponie für Produktionsschutt mit einer Kombinationsdichtung westlich an die bestehende Deponie für verunrei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §112;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §31b Abs5;
Rechtssatz: Die Gleichsetzung der "Bauvollendung" iSd § 112 WRG mit der Rekultivierung der Deponie nach Betriebseinstellung würde zu einer Befristung der wasserrechtlichen Bewilligung ohne gesetzliche Grundlage führen. Da Abfalldeponien nach § 31b WRG Wasseranlagen und... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 23. Mai 1949 war der damals als Wasserwerksgenossenschaft bezeichneten Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Versorgung von A. mit Trink-, Nutz- und Feuerlöschwasser ohne Bestimmung eines Maßes der Wasserbenutzung und ohne Beisetzung einer Befristung erteilt und mit Bescheid des LH vom 3. Dezember 1952 die Übereinstimmung des durchgeführten Vorhabens mit der erteilten Bewilligung festgestellt worden, wobei ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs5 idF 1990/252;
Rechtssatz: Der Gesetzeswortlaut des § 21 Abs 5 WRG über die Neubestimmung der "Frist gem Abs 1" setzt zwingend das Vorhandensein einer Befristung bereits jener Wasserbenutzung voraus, deren bewilligte Änderung zu dem in § 21 Abs 5 WRG genannten Zwecken als Bedingung der in de... mehr lesen...
Zum bisherigen Verfahrensgang, soweit er für das gegenständliche verwaltungsgerichtliche Verfahren wesentlich ist, wird insbesondere auf die hg. Erkenntnisse vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/07/0117, und vom 26. Jänner 1993, Zlen. 92/07/0071 und 0072, hingewiesen. Wie den vorgenannten Erkenntnissen sowie den Beschwerdeausführungen entnommen werden kann, hat die Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mur (BH) mit Bescheid vom 19. Dezember 1990 dem J die wasserrechtliche Bewilligung "für die San... mehr lesen...