B e g r ü n d u n g : Der Beklagte kaufte am 21. Dezember 1995 einen Teil einer näher bezeichneten Liegenschaft einschließlich des Confin-Fischereirechts - somit eines, das inhaltlich beschränkt ist, - an einer bestimmten Strecke eines Flusses in der Steiermark, der öffentliches Wassergut iSd § 4 WRG ist. Dieses im A2-Blatt der gekauften Liegenschaft ersichtlich gemachte Fischerereirecht ist ein Mitfischereirecht und durfte jeweils vom 11. November bis zum 1. Jänner mit dem Schiff ... mehr lesen...
Begründung: Im Fischereibuch ist unter den in den Urteilen der Vorinstanzen angeführten Ordnungsnummern das Fischereirecht an bestimmten dort genannten Gewässern jeweils zu zwei ideellen Dritteln für die Beklagte und jeweils zu einem ideellen Drittel für einen am 4.8.1994 verstorbenen Rechtsanwalt eingetragen. Der Nachlaß wurde dessen Tochter mit Einantwortungsurkunde vom 28.9.1995 eingeantwortet. Mit Schreiben vom 20.7.1995 informierte die Tochter des verstorbenen Rechtsanwalts d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bezirksgerichts St.Florian vom 23.Mai 1883, Zl. 1030, folgendes Koppelfischereirecht eingetragen: "Katasterposten 47 (Erstkläger und Zweitklägerin): ... Zu einem Viertel in der Traun, Krems und dem Mühlbach Parzelle 571 und in der Bachparzelle 1846/14 von jenem Punkte angefangen, wo die verlängert gedachte Grenzlinie der Parzelle 1842/36 und 1847/1 die Traun... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DWRG §15 ABGB § 365 heute ABGB § 365 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Maßgeblich für die Ermittlung einer Entschädigung ist nicht die tatsächliche Ausübung des beeinträchtigten Fischereirechts, sondern die rechtliche Möglichkeit einer solchen Ausübung, sei es durch den ... mehr lesen...
Den Klägern steht an der Oberach im Bereich vom W-Wehr bis zur alten Brücke in einer Länge von zirka 700 m das alleinige Fischereirecht zu. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 12. 10. 1979, WA 148/7-1979, wurde der beklagten Gemeinde und der Gemeinde Neuhofen im Innkreis die wasserrechtliche Bewilligung zur Abflußertüchtigung der Oberach zwischen dem G-Wehr und dem ehemaligen W-Wehr (Länge zirka 1 700 m) unter im Bescheid näher bezeichneten Einschränkungen ... mehr lesen...
Norm: WRG §15WRG §26 Abs2WRG §41
Rechtssatz:
Werden Fischereirechte durch Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten im Sinne des § 41 WRG beeinträchtigt, gebührt dem Fischereiberechtigten außer der von der Verwaltungsbehörde festzusetzenden Entschädigung für Schäden, die daraus resultieren, daß den von ihm gemäß § 15 Abs 1 WRG erhobenen Einwendungen nicht Rechnung getragen wurde, nach der sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des ... mehr lesen...
Norm: WRG §12WRG §15
Rechtssatz: Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des § 12 Abs 1 WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Erteilung einer Wasserbenutzungsbewilligung durch Einräumung von Zwangsrechten beseitigt oder beschränkt werden müssten. Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Ert... mehr lesen...
Norm: ABGB §383 ABGB §1500 WRG §15 ABGB § 383 heute ABGB § 383 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1500 heute ABGB § 1500 gültig ab 01.01.1812 Rechtss... mehr lesen...
Den Beklagten steht nach dem Fischereikataster u. a. das Fischereirecht in der Drau rechtsufrig von der Einmundung des S-Baches flußabwärts bis zur Einmundung des F-Baches und in den einmundenden Bächen, darunter auch in der Kleinen Drau (Dravica) sowie den "Lauen in der Drau" als Eigenrevier zu. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Mai 1971 wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche" Bewilligung zur Ausnützung der Wasserkraft der Drau bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §383 Krnt FischereiG §3Krnt FischereiG §5WRG §15 ABGB § 383 heute ABGB § 383 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Auch durch die Errichtung eines Kraftwerks wird das Fischereirecht nur insoweit verändert, als sich dies aus den wasserrechtsbehördlichen Verfahren oder nach den ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §383 WRG §15 ABGB § 383 heute ABGB § 383 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Wird durch eine wasserrechtsbehördliche Bewilligung eine Gewässerstrecke so nachteilig beeinflußt, daß dort überhaupt jede Möglichkeit einer Fischereiwirtschaft aufhört, erlischt das Fischereirecht und... mehr lesen...
Norm: WRG §15
Rechtssatz:
Als Grundtendenz des § 15 WRG kann gelten, daß das Fischereirecht, soweit es mit der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung nicht im Widerspruch steht, aufrecht zu erhalten ist. Als Grundtendenz des Paragraph 15, WRG kann gelten, daß das Fischereirecht, soweit es mit der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung nicht im Widerspruch steht, aufrecht zu erhalten ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383 WRG §15 ABGB § 383 heute ABGB § 383 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Auch das WRG anerkennt, daß die Fischereiwirtschaft für Österreich von größter volkswirtschaflicher Bedeutung ist, so daß den Fischereiberechtigten der Anspruch zusteht, daß keine unnötige Erschwerung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383 WRG §15 ABGB § 383 heute ABGB § 383 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Eine Verletzung der Rechte eines Fischereiberechtigten kann nicht zur Abweisung des Ansuchens durch die Wasserrechtsbehörde führen, sondern begründet nur, soweit den Einwendungen nicht Rechnung getrage... mehr lesen...