RS OGH 2013/7/18 1Ob22/82, 1Ob119/13a

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Veröffentlicht am 15.12.1982
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Norm

WRG §12
WRG §15

Rechtssatz

Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des § 12 Abs 1 WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Erteilung einer Wasserbenutzungsbewilligung durch Einräumung von Zwangsrechten beseitigt oder beschränkt werden müssten.Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Erteilung einer Wasserbenutzungsbewilligung durch Einräumung von Zwangsrechten beseitigt oder beschränkt werden müssten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0082219

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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