Norm
WRG §12Rechtssatz
Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des § 12 Abs 1 WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Erteilung einer Wasserbenutzungsbewilligung durch Einräumung von Zwangsrechten beseitigt oder beschränkt werden müssten.Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Erteilung einer Wasserbenutzungsbewilligung durch Einräumung von Zwangsrechten beseitigt oder beschränkt werden müssten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0082219Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2013