RS OGH 1978/11/15 1Ob32/78

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Veröffentlicht am 15.11.1978
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Norm

ABGB §383
WRG §15

Rechtssatz

Auch das WRG anerkennt, daß die Fischereiwirtschaft für Österreich von größter volkswirtschaflicher Bedeutung ist, so daß den Fischereiberechtigten der Anspruch zusteht, daß keine unnötige Erschwerung oder Beeinträchtigung ihrer Rechte eintritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010972

Dokumentnummer

JJR_19781115_OGH0002_0010OB00032_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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