Entscheidungen zu § 111 Abs. 4 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 2007/6/5 1Ob9/07s

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in S*****. Er begehrte die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr widerrechtlich auf seiner Liegenschaft entlang der unteren Liegenschaftsgrenze unterirdisch verlegte Wasserleitung im Durchmesser von 200 mm und den ebenfalls von der Beklagten auf seiner Liegenschaft eigenmächtig angebrachten Holzzaun zu beseitigen. Die Beklagte habe ohne Zustimmung des Klägers und ohne sonstige Rechtsgrundlage eine 200 mm starke... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.06.2007

TE OGH 2004/10/12 1Ob275/03b

Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 9. 6. 1993 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem ein Wohnhaus und ein Wirtschaftsgebäude befinden. Die Klägerin ist aufgrund des Übergabsvertrags vom 2. 6. 1970 Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf deren Grundstücken sich unter anderem ein Hochbehälter und eine Wasserleitung, die zum Wirtschaftsgebäude des Beklagten führt, befinden. Diese Anlagen werden von einer gefassten Quelle ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.2004

RS OGH 2004/10/12 1Ob275/03b

Norm: WRG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloße Erklärung, Einwendungen nicht erheben zu wollen, beseitigt die Bewilligungspflicht nicht. Es bedarf selbst bei bloß unerheblicher Inanspruchnahme fremden Grundes einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Zustimmung des Grundeigentümers muss daher so beschaffen sein, dass sie einen tauglichen Titel für den Erwerb der jeweils erforderlichen Dienstbarkeit darstellt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2004

RS OGH 2004/10/12 1Ob275/03b

Norm: WARG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloß allgemeine Zusage des in seinen Rechten Betroffenen, einem bestimmten Wasserleitungs- oder Wasserbenutzungsprojekt nicht entgegenzutreten, stellt mangels Schaffung eines Privatrechtstitels keine taugliche Grundlage für den Entfall der in § 9 Abs 2 WRG normierten Bewilligungspflicht dar. Die bloß allgemeine Zusage des in seinen Rechten Betroffenen, einem bestimmten Wasse... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2004

TE OGH 1994/5/30 1Ob13/94

Entscheidungsgründe: Der klagende Verein ist zu zwei Sechstel Eigentümer eines Grundstücks, in dem eine zur Zuleitung der Abwässer nahe gelegener Badeseen zu der einige 100 m entfernten Kläranlage des Beklagten bestimmte Druckleitung verlegt ist. Der nordöstliche Teil des Grundstücks der klagenden Partei ist in der Natur eine Straße mit einer rund 5 m breiten asphaltierten Fahrbahn, an die ein etwa 1 m breites, gleichzeitig die Grundgrenze bildendes Bankett anschließt. In diesem B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.05.1994

RS OGH 2022/11/22 1Ob13/94, 1Ob9/07s, 1Ob115/14i, 1Ob226/16s, 5Ob52/17h, 1Ob158/20x, 1Ob228/22v

Norm: WRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die gesetzliche Fiktion berechtigt zwar zur Annahme des Bestands einer Dienstbarkeit, aber nur, wenn die im Gesetz geforderten Voraussetzungen vorliegen. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt die Inanspruchnahme des Grundes als "kleine Dienstbarkeit" eingeräumt, dies jedoch nur dann, wenn die Inanspruchnahme das "unerhebliche Ausmaß" nicht übersteigt. Die kleine Dienstbarkeit kann im Bewilligungsbescheid ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1994

TE OGH 1993/1/13 1Ob40/92

Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei errichtete und betreibt seither in der Gemeinde Rüstorf eine Abwasserentsorgungsanlage. Die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb dieser Anlage wurde vom Landeshauptmann von Oberösterreich mit Bescheiden vom 14.5.1979 und 27.3.1987 erteilt. Nach dem damit bewilligten Projekt sollte die Trasse des zu der Anlage gehörigen Sammlers H über ein Grundstück der Kläger entlang dessen Ostgrenze führen. Während der Bauführung be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1993

RS OGH 2014/9/18 1Ob40/92, 1Ob13/94, 1Ob115/14i

Norm: WRG §111 Abs4
Rechtssatz: Diese Bestimmung erfolgt den Zweck, in Fällen geringfügiger Beeinträchtigung Rechtssicherheit auch dann zu schaffen, wenn bei der wasserrechtlichen Verhandlung über die Beeinträchtigung fremder Rechte hinweggegangen wurde. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, daß geringfügige Verletzungen des Grundeigentums die Nichtigkeit des Bescheids bewirken oder zu einem im Rechtsweg zu verfolgenden Schad... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1993

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