1 Die Revisionswerberin ist Eigentümerin einer an die F-Gasse, auf der - niveaugleich und nicht auf einem eigenen Bahnkörper verlaufend - die Trasse der mitbeteiligten Partei (iF: WLB) führt, grenzenden Liegenschaft in G. Sie hatte mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schriftsatz die Feststellung beantragt, dass näher bezeichnete, im Zeitraum Juni bis Oktober 2007 auf dem Grundstück in der F-Gasse seitens der WLB durchgeführte Bauarbeiten konsenslos erfolgt seien. Es sei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;VwGG §34 Abs1a idF 2013/I/033; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/07/0005 B 28. Mai 2014 RS 2 Stammrechtssatz Ein Revisionswerber, der eine Abweichung von der Rechtsprechung des VwGH behauptet, hat konkret anzuführen, in welchen Punkten die a... mehr lesen...
1 Der Erstrevisionswerber und die Zweitrevisionswerberin sind verheiratet. Der Drittrevisionswerber ist ihr minderjähriger Sohn. Sie alle sind Staatsangehörige Georgiens. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Revisionswerber gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) jeweils vom 8. August 2016, mit denen deren Anträge auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status sowohl der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/0051; VwGG §25a Abs1 idF 2013/I/033; VwGG §28 Abs3 idF 2013/I/033; VwGG §34 Abs1a idF 2013/I/033; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der achtfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn acht Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 1. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der fünffachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn fünf Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 1. Dezember 2016 wurde die Revisionswerberin als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Tankstelle der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 34 Stunden) verhängt, weil in der Tankstelle unter Verwendung eines näher beze... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 4. September 2017 wurde der Revisionswerber als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer namentlich genannten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000,- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 16... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Gambias, stellte am 16. März 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 18. März 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) ab, erteilte keine... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde wegen einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) verhängte Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Uneinbringlichkeit). Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen befugte Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des Glücksspielgesetzes durch diese in neun Fällen Geldstrafen und für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen. Die Revision gemäß Art. 1... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis sprach das Landesverwaltungsgericht Burgenland nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung u.a. die Beschlagnahme dreier näher bezeichneter Glücksspielgeräte sowie eines "Cashcenters" gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) gegenüber der erstrevisionswerbenden Partei als Eigentümerin und dem Zweitrevisionswerber als Inhaber der Gegenstände aus. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für unzul... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde ausgesprochene Beschlagnahme vierer näher bezeichneter Glücksspielgeräte sowie von zwei sonstigen Eingriffsgegenständen gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz (GSpG). Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für unzulässig. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 21. November 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft der neunfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Fall iVm § 1, § 2, § 3 und § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und über ihn neun Geldstrafen in Höhe von jeweils 3.000,-- Euro (sowie Ersatzfreiheitsstrafen jeweils in Höhe von 33 Stunden) verhängt, weil die G... mehr lesen...
1 Der 1960 geborene Revisionswerber steht als Hauptbrandmeister in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Er erlitt am 3. April 2012 und am 19. Mai 2012 Dienstunfälle. 2 Mit dem im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen, angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber u.a. die ihm mit Bescheid vom 9. Dezember 2013 im Hinblick auf den zuletzt genannten Dienstunfall zuerkannte Versehrtenrente gemäß § 9 Abs. 1 Unf... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 15. Mai 2017 wurde die Revisionswerberin der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 viertes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs 4 GSpG für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 2.000,-- Euro (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Tagen) verhängt, weil sie als Betreiberin eines näher bezeichneten Lokals an verbotenen Ausspielungen im Sinne des § 2 Abs. 4 GSpG - mittels eines im Lokal aufgest... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1910301010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: 32011L0095 Status-RL Art9 Abs1; AsylG 2005 §3 Abs1; B-VG Art133 Abs4;EURallg;FlKonv Art1 AbschnA Z2; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; AsylG 2005 § 3 heute AsylG 2005 § 3 gültig ab 01.06.2016 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Pakistans und Angehöriger der Religionsgemeinschaft der Ahmadi, stellte am 28. April 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab der Revisionswerber an, er sei aufgrund seiner Religion diskriminiert und misshandelt worden; die Ahmadis in seinem Dorf seien auch einmal bedroht worden. 2 Mit Bescheid vom 25. September 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag hinsichtlich der Zuerkennung... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Verwaltungsgericht Wien das Verfahren über die Maßnahmenbeschwerde der revisionswerbenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch eine vorläufige Beschlagnahme ein und erklärte eine ordentliche Revision dagegen für nicht zulässig. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a;
Rechtssatz: Auf diejenigen Aspekte einer angefochtenen Entscheidung, die lediglich in den Revisionsgründen genannt, nicht aber in den gesondert ausgeführten Zulässigkeitsausführungen als Rechtsfragen dargestellt werden, ist nicht näher einzugehen (vgl. VwGH 28.5.2015, Ra 2014/... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde ausgesprochenen Teilbetriebsschließungen gemäß § 56a Abs. 1 und 3 Glücksspielgesetz (GSpG) in zwei Fällen sowie die Beschlagnahme von Glücksspielgeräten nach § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a GSpG. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Die revisio... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die von der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde wegen einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) in Verbindung mit § 52 Abs. 2 und § 2 Abs. 4 GSpG verhängte Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe im Fall der Uneinbringlichkeit). Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig... mehr lesen...