1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Revisionswerberin vom 2. Februar 2024 gemäß § 7 Abs. 2 GEG statt und hob diesen Bescheid auf. Eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Revisionswerberin vom 2. Februar 2024 gemäß Paragraph 7, Ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Verwaltungsgericht Wien das Verfahren über die Beschwerde des Revisionswerbers gegen einen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 2. Dezember 2024 in einer Angelegenheit nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 ein und sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. 2 Der angefochtene Beschluss wurde dem Revisionswerber laut Verwaltungsakt mittels RSb-Sendung am 17. Februar 2025 zugestellt. 3 Dagegen richtet sich die am 14. April 20... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) die Beschwerde des Vaters für die Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27. Februar 2024, womit gegen die Revisionswerberin wegen drei Übertretungen nach § 84 Abs. 1b Z 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils € 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 7 Tage) verhängt wurden, gemäß § 28 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zu... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss vom 12. April 2024 wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes Österreich betreffend die - gesondert festgesetzte - Gebühr gemäß § 24a Z 1 VwGG und Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG als nicht zulässig zurück. Dieser Beschluss wurde nach dem Akteninhalt dem Revisionswerber am 17. April 2024 (durch Hinterlegung) zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 12. April 2024 wies ... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 14. März 2023, dem Revisionswerber zugestellt am 28. März 2023, wies der Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Revisionswerbers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die außerordentliche Revision gegen den angefochtenen Beschluss ab. Somit endete die sechswöchige Revisionsfrist am 9. Mai 2023 (§ 26 Abs. 1 und Abs. 3 zweiter Satz iVm Abs. 5 VwGG). Mit Beschluss vom 14. März 2023, dem Revisionswerber zugestellt am 28. März 2023, wies der Verwaltungsgerichtshof de... mehr lesen...
1 Gemäß § 26 Abs. 1 und 5 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt in einem Fall wie dem vorliegenden, wenn der Beschluss dem Revisionswerber zugestellt wurde. Gemäß Paragraph 26, Absatz eins, und 5 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt in einem Fall wie dem vorliegenden, wenn der ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) vom 26. Juni 2023 wurde der Revisionswerber, ein serbischer Staatsangehöriger, gemäß § 66 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 iVm. § 55 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen. Unter einem wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung gewährt. Mit Bescheid der belangten Behörde (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 VwGG §26 Abs1 VwGG §26 Abs3 VwGG §26 Abs5 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1 VwGG §61 VwGG § 26 heute VwGG § 26 gültig ab 06.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 26 gültig von 01.01.2017 bis 05.01.2021 zuletzt geände... mehr lesen...
1 Gemäß § 26 Abs. 1 und 5 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revision gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichtes (Revisionsfrist) sechs Wochen und beginnt in einem Fall wie dem vorliegenden, wenn der Beschluss dem Revisionswerber zugestellt wurde. Nach dem Akteninhalt wurde die Zustellung des angefochtenen Beschlusses vom 6. Oktober 2022 gemäß § 17 Zustellgesetz durch Hinterlegung am 12. Oktober 2022 bewirkt. Ausgehend davon endete die sechswöchige Revisionsfrist am 23.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Tirol (Verwaltungsgericht) den „Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers“ zur Einbringung einer Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol (belangte Behörde) vom 20. Jänner 2023 gemäß § 40 VwGVG ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Tirol (Verwaltungsger... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen einen Bescheid der Landespolizeidirektion Wien (der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde und nunmehrigen Revisionswerberin) vom 4. Jänner 2019 als unzulässig zurück. Die Revision erklärte das Verwaltungsgericht gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. (der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde und nunmehrigen Revisionswerberin) vom 4. Jänner 2019 als unzulässig zurück. Die Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde der revisionswerbenden Partei gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 18. Februar 2019, mit dem der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Änderung einer näher bezeichneten Wasserversorgungsanlage erteilt worden war, zurück. Die ordentliche Revision erklärte es für nicht zulässig. 2 Mit Eingabe vom 30. Oktober 2019 beantragte die revisionswerbende Partei beim Verwaltungsge... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss vom 16. Juli 2018 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen die Abweisung ihres Antrags vom 1. März 2017 auf Gewährung einer Studienbeihilfe als verspätet zurück und erklärte die Revision für nicht zulässig. 2 Dagegen erhob die Revisionswerberin eine selbst verfasste Revision, die postalisch - nach einem unzulässigen Einbringungsversuch per E-Mail (vgl. § 1 letzter Unterabsatz der BVwG-EVV) am 29. August 2018 - am... mehr lesen...
1 Gemäß § 26 Abs. 4 VwGG beginnt die (gemäß § 26 Abs. 1 1. Satz VwGG sechswöchige) Revisionsfrist dann, wenn der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat, mit der Zustellung des Erkenntnisses oder Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes. 2 Gemäß § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. 3 Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 2018, E 174/2018-5, wurde ... mehr lesen...
1 Die vorliegende außerordentliche Revision gegen den oz. Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 8. Juni 2016 wurde vom Revisionswerber am 2. November 2016 (Datum der Postaufgabe) beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingebracht. 2 Wie sich den vorgelegten Verwaltungsakten entnehmen lässt, wurde der Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 8. Juni 2016 durch Hinterlegung rechtswirksam zugestellt. Der Beginn der Abholfrist war d... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 7. Juli 2014 wurde aufgrund von Beschwerden der Mitbeteiligten ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 10. Februar 2014, mit dem der revisionswerbenden Partei unter Vorschreibung verschiedener Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung für die Änderung einer bestimmten Nutzwasserversorgungsanlage erteilt worden war, gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG behoben und die Angelegenheit zur Erlass... mehr lesen...