Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die XXXX (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die römisch 40 (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: "Die XX... mehr lesen...