Norm: ZPO §502 HI2ZPO §508aABH 2005 Art6.5ABH 2010 Art6.5VersVG §97Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIV
Rechtssatz: Die - nach Treu und Glauben zu entscheidende - Frage, ob die Wiederherstellung gesichert erscheint, hängt allein von den Umständen des Einzelfalles ab. Grundsätzlich kann lediglich gesagt werden, dass eine 100%ige Sicherheit nicht verlangt werden kann, sondern es ausreichen mus... mehr lesen...
Norm: ABGB §863ABS Art13 Abs1AUVB 2016 §10BUZ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §1 Z3E-ABH Art6VersVG §1VersVG §97ABBF Art3ARB 2002 Art23 Pkt2.1ARB 2008 Art7.1.6AUVB 2012 Art15EHVB 2004 Abschn A Z1.3.2.KK 2002 Art1.2UVB 2017 §7a 6.
Rechtssatz: Die Auslegung von AVB's hat sich am Verständnis eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu orientieren, ein Maßstab, der den Kriterien der §§ 914 f ABGB weitgehend entspricht. Unkla... mehr lesen...
Norm: VersVG §97
Rechtssatz: Durch die Wiederherstellungsklausel wird mittelbarer Zwang auf den Versicherungsnehmer ausgeübt, der erst bei Sicherung des Wiederaufbaues an die Versicherungssumme gelangt. Die Fälligkeit der Entschädigungsforderung ist bis dahin aufgeschoben. Entscheidungstexte 7 Ob 375/98t Entscheidungstext OGH 23.02.1999 7 Ob 375/98t ... mehr lesen...
Norm: VersVG §97
Rechtssatz: Den Parteien des Versicherungsvertrages steht es frei, auch nur für einen Teil der Entschädigungssumme die Wiederherstellungsklausel zu vereinbaren. Entscheidungstexte 3 Ob 15/94 Entscheidungstext OGH 09.11.1994 3 Ob 15/94 Veröff: SZ 67/196 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: VersVG §97
Rechtssatz: Der Versicherer kann nicht ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers auf die Zweckbestimmung der Versicherungssumme zur Wiederherstellung verzichten. Entscheidungstexte 3 Ob 15/94 Entscheidungstext OGH 09.11.1994 3 Ob 15/94 Veröff: SZ 67/196 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: VersVG §97VersVG §98
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Wiederherstellungsklausel gelten nur für Gebäude nicht aber für mitversicherte Fahrnisse. Entscheidungstexte 3 Ob 15/94 Entscheidungstext OGH 09.11.1994 3 Ob 15/94 Veröff: SZ 67/196 7 Ob 375/98t Entscheidungstext OGH 23.02.1999 7 Ob 375/98t Vgl; Beisa... mehr lesen...
Norm: ABH 2004 Art25ABH 2010 Art6.5ABS Art13 Abs1AFB 1984 Art5 Abs2 litaBEFLS ? Klipp & Klar Art6Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIVAFB Art9E-ABH Art6ABH 2005 Art6.5VersVG §97
Rechtssatz: Die Wiederherstellungsklausel bei der Neuwertversicherung begründet keine Obliegenheit, sondern eine Risikobegrenzung (vgl bereits SZ 58/207). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 4.11.1986 brannte die bei der beklagten Partei feuerversicherte Getreidetrocknungsanlage der Kläger in T***** ab. Beim Brand wurde im wesentlichen die gesamte technische Einrichtung total zerstört, von der Brückenwaage allerdings nur der Rollmeßkopf. Vor Ausbruch des Brandes am 4.11.1986 bestand die versicherte technische Betriebseinrichtung der Maistrocknungsanlage aus einer Flachtrocknungsanlage SD 35 der Firma S*****tela, Stefan L*****ax Huber KG, einem Elevato... mehr lesen...
Norm: ABS Art13 Abs1ABS Art25 Abs2BEFLS ? Klipp & Klar Art6, E-ABH Art6Klausel402 Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIVVersVG §97AFB 1984 Art5 Abs2AStG 1998 Art10ABH 2005 Art6.5ABH 2010 Art6.5
Rechtssatz: Art 25 Abs 2 ABS enthält eine Wiederherstellungsklausel. In der Neuwertversicherung enthalten diese nach herrschender Auffassung eine Fälligkeitsregelung als Teil der objektiven Risikobe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der Lösung der Frage, ob der Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand auch die Schäden umfaßt, die der Brandstifter bei den Ausführungshandlungen verursachte, hängt die Entscheidung nicht ab. Der dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegende Art. 25 Abs.2 ABS enthält eine Wiederherstellungsklausel. Wiederherstellungsklauseln in der Neuwertversicherung enthalten nach herrschender Auffassung eine Fälligkeitsregelu... mehr lesen...
Norm: AFB Art5 Abs2 litaVersVG §97
Rechtssatz: Es besteht kein Zweifel, daß die Chance, die Neuwertdifferenz durch Sicherung des Wiederaufbaues (oder dessen Durchführung) zu erlangen, einen Bestandteil des Versicherungsvertrages bildet. Die Chance auf den Erwerb des Rechtsanspruches als Teil des Vertrages wird "automatisch" an den Erwerber weitergegeben, ohne daß es eines eigenen Übertragungsaktes bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...