RS OGH 1990/11/22 7Ob31/90, 3Ob55/93

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Veröffentlicht am 22.11.1990
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Norm

AFB Art5 Abs2 lita
VersVG §97

Rechtssatz

Es besteht kein Zweifel, daß die Chance, die Neuwertdifferenz durch Sicherung des Wiederaufbaues (oder dessen Durchführung) zu erlangen, einen Bestandteil des Versicherungsvertrages bildet. Die Chance auf den Erwerb des Rechtsanspruches als Teil des Vertrages wird "automatisch" an den Erwerber weitergegeben, ohne daß es eines eigenen Übertragungsaktes bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0080966

Dokumentnummer

JJR_19901122_OGH0002_0070OB00031_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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