Norm: AFB 1984 Art1AFB 1984 Art1 Abs1AFB Art1 Abs2VersVG §81 ffVersVG §82
Rechtssatz: Ein Schadenfeuer liegt nämlich (nur dann) nicht vor, solange das Feuer entsprechend dem menschlichen Willen innerhalb des dafür bestimmt gewesenen Herdes bleibt; unter Herd ist hiebei jede erste oder spätere Ausgangsstelle des Feuers zu verstehen, die nach ihrer Anlage und Beschaffenheit dem Zweck dient, das Feuer zu ernähren, zu erzeugen oder-in Abschirmung s... mehr lesen...
Norm: VersVG §81 ff
Rechtssatz: Die Feuerversicherung als Schadensversicherung stellt eine Sachversicherung dar, mit der das Eigentum des Versicherungsnehmers geschützt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 274/03z Entscheidungstext OGH 03.12.2003 7 Ob 274/03z 7 Ob 205/06g Entscheidungstext OGH 20.12.2006 7 Ob 205/06g Auch; Beis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit einer im März 1986 eingebrachten Klage die Feststellung, der Beklagte müsse ihr einen Ablösebetrag von 60.000 S ersetzen, falls sie in einem anderen Rechtsstreit zur Rückzahlung des bei einer Bank aufgenommenen Darlehens verhalten werde. Nach Verurteilung zur Rückzahlung des Darlehens änderte sie ihr Begehren auf Zahlung von 60.000 S sA ab, wobei der diese Klagsänderung ankündigende Schriftsatz gemäß dem Protokoll über die nächste Tagsa... mehr lesen...
Norm: VersVG §81
Rechtssatz: Bei einer Ersetzung der Annahmefrist des § 81 Abs 1 VVG durch eine andere Frist muß diese fest bestimmt sein. Das ist nicht der Fall, wenn auf die vom Versicherer benötigte Bearbeitungszeit abgestellt wird. Veröff: VersR 1976,160 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0103892 Dokumentnummer JJR_19761203_... mehr lesen...
Norm: ABGB §889VersVG §81 ff
Rechtssatz: Nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 889 ABGB muss sich außer den im Gesetz bestimmten Fällen bei einer teilbaren Sache jeder mit dem ihm gebührenden Teil begnügen, bei teilbarer Leistung liegt somit grundsätzlich keine Gesamthandforderung vor. Da auch die Zweckwidmung eines Geldbetrages die Teilung der Geldsumme nicht hindert, steht der teilbare Anspruch auf Auszahlung einer Feuerversicherungssumme ... mehr lesen...
Kläger war laut Versicherungsschein W 80.799 beim G-Konzern gegen Brand, Blitzschlag und Leuchtgasexplosion auf 57.400 RM für die Zeit vom 1. April 1943 bis 1. April 1953 versichert. Ende 1946 oder anfangs 1947 teilte der öffentliche Verwalter der Beklagten dem Kläger mit Formular mit, daß mit Rücksicht darauf, daß der inländische Versicherungsbestand für die Zweigstelle keine ausreichende Grundlage für die Fortführung des Betriebes bilde, die Voraussetzungen für die vollwertige Decku... mehr lesen...
Norm: VersVG §8VersVG §40VersVG §81
Rechtssatz: Fristloses Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers ohne vorherige Sicherstellungsaufforderung, wenn der Versicherer mit Rundschreiben die Versicherten darauf aufmerksam macht, daß er Versicherungsdeckung nicht gewährleisten könne. Hat der Versicherer eine Kündigung mit der im Gesetz nicht begründeten Bemerkung zurückgewiesen, daß die Kündigung nur wirksam sei, wenn bei einer bestimmten Gesellscha... mehr lesen...