Norm: VersVG §68 VersVG § 68 heute VersVG § 68 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 68 gültig von 06.04.1959 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Erforderlich ist der Wegfall jedes versicherten In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat ein Kraftfahrzeug mit 1. 1. 1957 bei der klagenden Gesellschaft haftpflichtversichert. Am 30. 11. 1958 meldete er das Fahrzeug bei der Behörde dauernd ab. Am 2. 4. 1959 verkaufte er es seinem Sohn, der das Fahrzeug zum Verkehr wieder anmeldete, die Versicherung aber gleichzeitig kündigte. Die klagende Gesellschaft begehrt vom Beklagten die Bezahlung der Folgeprämie 1959. Der Beklagte wendet ein, dass er diese nicht zu zahlen habe, weil die Abm... mehr lesen...
Norm: KHVG §24 Abs1 VersVG §68 VersVG § 68 heute VersVG § 68 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 68 gültig von 06.04.1959 bis 31.12.1994
Rechtssatz: Die sogenannte dauernde Abmeldung ist... mehr lesen...
Norm: AKB §6AKB §10 VersVG §68 VersVG § 68 heute VersVG § 68 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994 VersVG § 68 gültig von 06.04.1959 bis 31.12.1994
Rechtssatz:
Auch wenn der Halter eines Kraftfahr... mehr lesen...