Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 14.03.2025, XXXX , wurde das Grundstück XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Villach vom 14.03.2025, römisch 40 , wurde das Grundstück römisch 40 vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Schriftsatz vom 01.04.2025 und einem Nachtrag vom 02.04.2025 erhob die Beschwerdeführerin Besch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF), ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes mit der Grundstücksnummer 347/3 KG 82004 Itter. 1. römisch 40 (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF), ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes mit der Grundstücksnummer 347/3 KG 82004 Itter. XXXX (im Weiteren: Umwandlungswerber) sind grundbücherliche Miteigentümer des Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 30.08.2023 stellte XXXX , der grundbücherliche Eigentümer der Grundstücke 1688/1 und 1688/2 in der Katastralgemeinde XXXX (in Folge: mitbeteiligte Partei), einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster gemäß § 17 Z 1 Vermessungsgesetz (VermG) beim Vermessungsamt XXXX (in Folge: belangte Behörde), GFN XXXX . Von diesem Antrag betroffen sind die angrenzenden Grundstücke 1628 und 1634, KG XXXX , di... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die XXXX , im Auftrag von XXXX , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 KG 01704 Klosterneuburg vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 1. Mit Antrag vom 20.07.2022 beantragte die römisch 40 , im Auftrag von römisch 40 , die Umwandlung des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 345/2 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 09.08.2022 stellte XXXX , unter Berufung auf eine ihr von XXXX , und XXXX , (im Weiteren: Antragsteller), als Grundstückseigentümer des Grundstückes (Gst.) mit der Grundstücksnummer (GstNr.) 407/2 KG 19611 Weisching, erteilten Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung des Gst. mit der GstNr. 407/2 KG 19611 Weisching vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwand... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck wurden die Grundstücke 568/10 und 568/11, KG 87013 Weerberg von Amts wegen nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 21.10.2021 mit der GZ: 246/2021 GT des Planverfassers XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck wurden die Grundstücke 568/10 und 568/11, KG 87013 Weerberg von Amts wegen nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 21.10.2021 mit der GZ: 246/2021 GT des Planverfassers XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck wurden die Grundstücke 568/10 und 568/11, KG 87013 Weerberg von Amts wegen nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 21.10.2021 mit der GZ: 246/2021 GT des Planverfassers XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass ... mehr lesen...